Anzahlung, Abschlag, Schlussrechnung: richtig abrechnen und abziehen

Eine Abschlagsrechnung stellt einen Teil des Preises in Rechnung, bevor die ganze Leistung fertig ist. Die Schlussrechnung rechnet am Ende über die gesamte Leistung ab und zieht ab, was dein Kunde darauf schon samt Umsatzsteuer gezahlt hat. Wer diesen Abzug vergisst, schuldet die Steuer doppelt. Stand 10.10.2026, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Abschlagsrechnung, Anzahlungsrechnung, Teilrechnung, Schlussrechnung

  • Anzahlungsrechnung: fordert Geld, bevor die Arbeit beginnt, meist ein fester Betrag oder Prozentsatz des Auftrags.
  • Abschlagsrechnung: fordert Geld während der Arbeit, nach dem Wert der schon erbrachten Leistung. Beim Werkvertrag regelt das § 632a BGB. Steuerlich sind Anzahlung und Abschlag dasselbe: Teilentgelt vor Ausführung der Leistung.
  • Teilrechnung: rechnet eine fertige Teilleistung ab, für die ein eigenes Entgelt vereinbart ist, etwa eine abgenommene Projektphase oder einen Monat Betreuung. Sie ist keine Anzahlung, denn dieser Teil ist schon geleistet (Abschnitt 13.4 UStAE).
  • Schlussrechnung (im Steuerrecht Endrechnung): rechnet über die gesamte Leistung ab und setzt alle Anzahlungen und Abschläge samt Steuer ab.
  • Restrechnung: rechnet nur den offenen Rest ab, ohne die Anzahlungen erneut aufzuführen. Zulässig statt einer Endrechnung (Abschnitt 14.8 Abs. 11 UStAE).

Pflichtangaben einer Anzahlungsrechnung

Für Anzahlungen gelten die normalen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG sinngemäß (§ 14 Abs. 5 Satz 1 UStG), mit diesen Besonderheiten:

  • Kennzeichnung: Aus der Rechnung muss hervorgehen, dass eine Anzahlung abgerechnet wird, etwa durch den Titel „Anzahlungsrechnung“ (Abschnitt 14.8 Abs. 1 UStAE).
  • Leistungszeitpunkt: der voraussichtliche Zeitpunkt oder Kalendermonat der Leistung, bei vereinbartem Zeitraum dieser Zeitraum (Abschnitt 14.8 Abs. 4 UStAE).
  • Leistung genau bestimmt: Was geliefert oder geleistet wird, muss schon bei der Anzahlung feststehen.
  • Betrag: das Teilentgelt netto, der Steuersatz und die Umsatzsteuer darauf, gesondert ausgewiesen.
  • Dazu wie immer: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer.

Umsatzsteuer auf Anzahlungen

Die Steuer auf eine Anzahlung entsteht, sobald das Geld eingeht: mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Zahlung, nicht erst mit der fertigen Leistung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG, Mindest-Ist-Versteuerung). Das gilt auch, wenn du sonst nach vereinbarten Entgelten versteuerst.

Maßgeblich ist der Zahlungseingang, nicht die Rechnung. Wird eine berechnete Anzahlung nicht bezahlt, entsteht keine Steuer, und die Rechnung muss nicht berichtigt werden (Abschnitt 14.8 Abs. 2 und 5 UStAE).

Schlussrechnung mit Anzahlung: der Abzug

In der Endrechnung sind die vorab vereinnahmten Teilentgelte und die darauf entfallende Steuer abzusetzen, wenn du darüber Rechnungen mit Steuerausweis gestellt hast (§ 14 Abs. 5 Satz 2 UStG). Mehrere Anzahlungen dürfen zusammengefasst abgesetzt werden, auch als Bruttobeträge mit zusätzlich angegebener Steuer (Abschnitt 14.8 Abs. 7 UStAE). Statt abzuziehen darfst du sie auch auf der Endrechnung, in einem Anhang oder einer eigenen Zusammenstellung aufführen, auf die die Endrechnung ausdrücklich verweist (Abs. 8).

Fehlt der Abzug, schuldest du die gesamte in der Endrechnung ausgewiesene Steuer, also den Anteil der Anzahlungen ein zweites Mal. Dein Kunde darf dann nur die Steuer auf den Rest als Vorsteuer abziehen. Eine berichtigte Endrechnung korrigiert das (Abschnitt 14.8 Abs. 10 UStAE).

Rechenbeispiel: 12.000 € Auftrag, 30 % Anzahlung

Auftrag über 12.000,00 € netto, Umsatzsteuer 19 %, Anzahlung 30 % bei Beauftragung.

RechnungEntgeltUSt 19 %Brutto
Anzahlungsrechnung, 30 %3.600,00 €684,00 €4.284,00 €
Schlussrechnung, Gesamtleistung12.000,00 €2.280,00 €14.280,00 €
abzüglich Anzahlung−3.600,00 €−684,00 €−4.284,00 €
Verbleibende Restzahlung8.400,00 €1.596,00 €9.996,00 €

So stellt Time Momentum die Schlussrechnung: Gesamtleistung mit voller Umsatzsteuer, darunter die Anzahlung mit Nummer, Datum, Netto, Steuer und Brutto abgesetzt (Endrechnung nach Abschnitt 14.8 Abs. 7 UStAE).

Anzahlung und Schlussrechnung berechnen

€
%
%

Anzahlung und Rest

Anzahlung netto3.600,00 €
Anzahlung brutto4.284,00 €
Schlussrechnung Gesamtbetrag14.280,00 €
Noch zu zahlen9.996,00 €

Gleicher Steuersatz für Anzahlung und Schlussrechnung, Steuer je Rechnung auf Cent gerundet.

Anzahlung und Schlussrechnung als E-Rechnung

Für Anzahlungsrechnungen gelten die Absätze 1 bis 4 des § 14 UStG sinngemäß, damit auch die Regeln zur E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmen. Wer ab wann E-Rechnungen ausstellen muss, steht im Ratgeber E-Rechnung.

Time Momentum erzeugt Anzahlungsrechnung und Schlussrechnung als E-Rechnung der Rechnungsart 380. Die Schlussrechnung führt Positionen und Umsatzsteuer der Gesamtleistung, die Anzahlung steht als bereits gezahlter Betrag (BT-113) mit Nummer und Datum der Anzahlungsrechnung, der Zahlbetrag ist der Rest.

Anzahlungen in Time Momentum

  • Am Auftrag vereinbart

    Als fester Nettobetrag oder Prozentsatz des Auftragsvolumens, fällig mit der Beauftragung oder an einem vereinbarten Tag.

  • Erinnerung bei Fälligkeit

    Ist die Anzahlung fällig und noch nicht gestellt, steht sie auf der Startseite unter „Zu erledigen“.

  • Entwurf per Knopf

    „Anzahlungsrechnung erstellen“ am Auftrag legt den Entwurf an: Titel, Betrag, Projekt und Leistungszeitraum aus dem Auftrag.

  • Abzug in der nächsten Rechnung

    Die nächste Rechnung zum Auftrag weist die Gesamtleistung mit voller Steuer aus und setzt die Anzahlung mit Netto und Steuer ab, ganz und nur einmal. Hinweise bei unbezahlter Anzahlung oder abweichendem Steuersatz.

Oder per Auftrag an deinen Agenten

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Anzahlungsrechnung und Abschlagsrechnung?

Die Anzahlung wird vor Beginn der Arbeit fällig, der Abschlag während der Arbeit nach dem Wert des schon Geleisteten. Umsatzsteuerlich werden beide gleich behandelt: als Teilentgelt vor Ausführung der Leistung, mit Steuer ab Zahlungseingang.

Wie schreibe ich eine Schlussrechnung mit Anzahlung?

Weise die gesamte Leistung mit Entgelt und Umsatzsteuer aus und setze jede Anzahlung mit Nettobetrag und Steuer ab. Übrig bleibt die Restzahlung. Alternativ darfst du eine Restrechnung nur über den offenen Rest stellen (Abschnitt 14.8 Abs. 7 und 11 UStAE).

Muss auf einer Anzahlungsrechnung Umsatzsteuer stehen?

Ja, wenn die Leistung steuerpflichtig ist. Teilentgelt, Steuersatz und Steuerbetrag werden wie in jeder Rechnung ausgewiesen. Nur dann darf dein Kunde die Vorsteuer schon aus der Anzahlung ziehen.

Wann muss ich die Umsatzsteuer auf eine Anzahlung abführen?

Für den Voranmeldungszeitraum, in dem das Geld eingeht (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG). Bleibt die Anzahlung unbezahlt, entsteht keine Steuer.

Was passiert, wenn ich die Anzahlung in der Schlussrechnung nicht abziehe?

Dann schuldest du die gesamte ausgewiesene Steuer, den Anteil der Anzahlung also doppelt, und dein Kunde darf nur die Steuer auf den Rest abziehen. Eine berichtigte Schlussrechnung behebt das (Abschnitt 14.8 Abs. 10 UStAE).

Ist eine Teilrechnung dasselbe wie eine Abschlagsrechnung?

Nein. Eine Teilrechnung rechnet einen fertigen, gesondert vereinbarten Teil der Leistung ab. Ein Abschlag ist eine Zahlung auf eine Leistung, die als Ganzes noch nicht fertig ist, und wird in der Schlussrechnung abgezogen.

Brauche ich nach einer Anzahlungsrechnung immer eine Schlussrechnung?

Du brauchst eine Rechnung über den Rest: eine Endrechnung mit Abzug oder eine Restrechnung. Hast du vorab über das gesamte Entgelt mit Steuer abgerechnet, entfallen weitere Anzahlungsrechnungen (Abschnitt 14.8 Abs. 6 UStAE).

Kann Time Momentum Anzahlungsrechnungen erstellen?

Ja, in Pro. Die Anzahlung vereinbarst du am Auftrag, der Entwurf entsteht per Knopf, und die nächste Rechnung zum Auftrag setzt sie samt Steuer als Endrechnung ab. Jede Registrierung startet mit 30 Tagen Pro, ohne Kreditkarte.

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