Zuerst klären, über wessen Konto die Kosten laufen
KI-Kosten in einem Kundenprojekt haben zwei Ursachen, und sie gehören verschiedenen Leuten.
| Entwicklung | Betrieb | |
|---|---|---|
| Was | dein Abo, API-Token deines Agenten | KI-Aufrufe der Software, die du gebaut hast |
| Wer verursacht | du, durch deine Arbeitsweise | der Kunde, durch Nutzung |
| Dauer | solange das Projekt läuft | solange die Software läuft, auch nach deinem Auftrag |
| Konto | deins | das des Kunden |
| Abrechnung | im Preis, ausnahmsweise nach Verbrauch | direkt vom Anbieter an den Kunden |
Betriebskosten entstehen zum Beispiel, wenn eine Anwendung bei jedem Vorgang ein Sprachmodell aufruft, um Belege auszulesen, Texte einzuordnen oder Anfragen zu beantworten. Sie wachsen mit einer Nutzung, die du nicht steuerst, und laufen weiter, wenn du längst nicht mehr für den Kunden arbeitest. Laufen sie über deinen Schlüssel, bist du dauerhaft Zahler für einen Dienst, den ein anderer nutzt.
Den Betrieb auf das Konto des Kunden legen
- Der Kunde legt beim KI-Anbieter ein eigenes Konto an und hinterlegt sein Zahlungsmittel, bei Anthropic eine Organisation in der Claude Console, bei OpenAI eine Organisation mit Projekt auf der API-Plattform.
- Er lädt dich als Mitglied ein oder stellt dir einen eigenen API-Schlüssel aus, den er jederzeit sperren kann.
- Ihr richtet eine monatliche Ausgabengrenze ein, damit ein Fehler wie eine Endlosschleife nicht über Nacht eine hohe Rechnung erzeugt. Bei Anthropic lässt sie sich für die Organisation und je Workspace setzen, nicht aber für den Standard-Workspace; ist sie erreicht, lehnt die API weitere Anfragen ab. OpenAI unterscheidet harte Grenzen von reinen Warnschwellen, und auch die harte Grenze greift mit kurzer Verzögerung.
- Die Produktion bekommt einen eigenen Schlüssel, getrennt von deinem Wartungszugang. So bleibt sichtbar, welche Aufrufe von dir kamen.
- Lief der Betrieb bisher über deinen Schlüssel, ziehst du ihn um und sperrst den alten danach.
Mit dem Konto des Kunden liegt der Vertrag mit dem KI-Anbieter bei ihm. Hast du bei Wartung und Fehlersuche Zugriff auf personenbezogene Daten, verarbeitest du sie in der Regel weiter in seinem Auftrag (Art. 28 DSGVO); diese Pflichten enden nicht mit dem Kontowechsel.
Wenn der Kunde kein eigenes Konto will
Kleine Betriebe ohne eigene IT wollen oft kein weiteres Konto verwalten. Dann läuft der Betrieb über dein Konto, aber mit eigenem Schlüssel nur für diesen Kunden, Ausgabengrenze, monatlicher Abrechnung als eigene Position im Wartungs- oder Betriebsvertrag und einer Regel für das Vertragsende: Umzug auf ein Konto des Kunden innerhalb einer Frist oder Abschalten der KI-Funktion.
Das Modell für deine Entwicklungskosten wählen
Für alles, was bei dir anfällt, gibt es drei Modelle. Entscheidend ist der Anteil der KI-Kosten am Projektpreis und wie stark sie schwanken.
| Modell | So sieht es aus | Vorteile | Nachteile | Passt bei |
|---|---|---|---|---|
| Inklusive | in Stundensatz oder Festpreis einkalkuliert | kein Beleg, keine Diskussion, kein Interessenkonflikt | teure Läufe gehen zu deinen Lasten | Abo-Kosten, kleinen Projekten, geringem Anteil am Preis |
| Pauschale | fester Betrag je Projekt oder Monat | planbar, keine Einzelaufstellung | Kunde fragt, wofür; teure Monate trägst du | spürbaren, aber gleichmäßigen Kosten |
| Nach Verbrauch | Einkaufspreis laut Aufstellung, ggf. mit Aufschlag | fair bei schwankenden Kosten | Belege, Vorfinanzierung, Interessenkonflikt | hohen, schwankenden API-Kosten bei Abrechnung nach Aufwand |
Wie du deinen Preis insgesamt kalkulierst und wo die Werkzeugkosten im Stundensatz stecken, steht in Deinen Preis kalkulieren.
Inklusive
Für die meisten Projekte ist das die beste Lösung. Dein KI-Abo musst du keinem Kunden gesondert berechnen; es ist eine Betriebsausgabe wie dein Rechner. Inklusive heißt aber nicht unbekannt: Rechne nach jedem Projekt nach, was die KI-Nutzung tatsächlich gekostet hat, sonst merkst du nicht, wenn ein Projekttyp mehr verbraucht als kalkuliert. Bei KI-intensiven Projekten gehört ein Puffer für Fehlschleifen und Wiederholungsläufe in die Schätzung.
Willst du wissen, was ein Abo ein einzelnes Projekt kostet, rechnest du intern: Abo-Preis × Anteil des Projekts an der Nutzung, gemessen als Anteil an den Token desselben Anbieters im Monat.
Ein Abo, das du für alle Kunden nutzt, einem einzigen Kunden voll zu berechnen, ist nicht sachgerecht. Wenn überhaupt, dann nach einem nachvollziehbaren Schlüssel wie diesem.
Pauschale
Ein fester Betrag, etwa „KI-Werkzeuge: 150 Euro je Projekt“. Schreib ins Angebot, was die Pauschale abdeckt, zum Beispiel „Kosten für KI-Entwicklungswerkzeuge und Modellnutzung während der Entwicklung“. Sie lohnt sich, wenn deine Kosten je Projekt ähnlich hoch sind und du keine Einzelabrechnung pflegen willst.
Nach Verbrauch
Zu einer Abrechnung nach Verbrauch gehören vier Bausteine:
- Grundlage: Listenpreise des Anbieters für die tatsächlich verbrauchten Token, je Projekt erfasst.
- Aufschlag: zulässig, wenn vereinbart. Begründen lässt er sich mit Vorfinanzierung, Wechselkursrisiko und Kontrollaufwand. Eine marktübliche Höhe ist nicht belegt; die Muster unten rechnen mit 10 % als Beispiel.
- Obergrenze: ein Betrag je Monat, über den hinaus du nur nach Rücksprache abrechnest.
- Wechselkurs: Die Anbieter rechnen meist in US-Dollar ab. Lege fest, welchen Kurs du verwendest, etwa den EZB-Referenzkurs am Tag der Nutzung.
Sprich den Interessenkonflikt offen an: Mit Aufschlag verdienst du an jedem zusätzlichen Lauf, auch an Fehlschleifen deines Agenten. Die Obergrenze und die Zusage, verworfene Läufe nicht zu berechnen, nehmen dem Kunden diese Sorge.
Für Kunden sind Token eine abstrakte Einheit. Ruft deine Arbeit in vielen gleichartigen Vorgängen ein Modell auf, ist ein Stückpreis verständlicher: je verarbeitetem Dokument, je Produktbeschreibung, je Ticket. Kalkuliere ihn aus den tatsächlichen Kosten je Stück plus Puffer.
Den Verbrauch belegen
Die Rechnung des KI-Anbieters hilft deinem Kunden wenig, weil sie alle deine Projekte zusammenfasst. Rechnest du nach Verbrauch ab, legst du je Projekt eine Aufstellung bei:
- Zeitraum und Projekt,
- Modelle und verbrauchte Token,
- Betrag in US-Dollar und in Euro mit dem verwendeten Kurs,
- Einkaufsbetrag und Aufschlag getrennt.
Pflicht ist die Anlage nicht, sie erspart aber Rückfragen. Token-Verbrauch gehört in diese eigene Aufstellung, nicht in den Stundennachweis; was du sonst während des Projekts festhältst, beschreibt Arbeit dokumentieren.
Umsatzsteuer: kein durchlaufender Posten
Ein durchlaufender Posten liegt nur vor, wenn du Beträge im Namen und für Rechnung des Kunden vereinnahmst und verausgabst (§ 10 Abs. 1 Satz 4 UStG). Dafür muss der Kunde selbst Vertragspartner des Anbieters sein, und die Rechnung des Anbieters lautet auf ihn. Bei deinem eigenen Konto ist das nicht so.
| Kosten | Rechnung des Anbieters lautet auf | Auf deiner Rechnung |
|---|---|---|
| API-Token über dein Konto | dich | eigene Position, netto plus 19 % |
| dein KI-Abo | dich | meist eingepreist; weiterberechnet ebenfalls mit 19 % |
| Konto des Kunden mit seinem Schlüssel | den Kunden | keine Position, der Kunde zahlt direkt |
Weiterberechnete KI-Kosten sind also Teil deines Entgelts und tragen den Steuersatz deiner Hauptleistung, bei Softwareentwicklung im Inland 19 %, auch wenn die Position „Auslage“ heißt. Grundlage ist dein Nettobetrag. Kommt die Rechnung eines ausländischen Anbieters ohne Umsatzsteuer, meldest du die Steuer selbst an und ziehst sie als Regelbesteuerter im selben Zug als Vorsteuer ab; wie das geht, steht in KI-Abos als Unternehmer, das Prinzip in Reverse Charge verständlich.
| Position | Netto |
|---|---|
| Entwicklung Schnittstelle, Oktober 2026, 30 Stunden zu 95 Euro | 2.850,00 Euro |
| KI-Nutzung zu API-Preisen, 01.10.–31.10.2026, laut Anlage, Einkauf 230,00 Euro zzgl. 10 % | 253,00 Euro |
| Summe netto | 3.103,00 Euro |
| Umsatzsteuer 19 % | 589,57 Euro |
| Rechnungsbetrag | 3.692,57 Euro |
Als Kleinunternehmer stellst du dieselben Positionen ohne Umsatzsteuer in Rechnung. Die 19 %, die du auf Rechnungen ausländischer KI-Anbieter selbst schuldest oder die der Anbieter ausweist, kannst du nicht als Vorsteuer abziehen. Sie sind Teil deiner Kosten und gehören in Pauschale, Stückpreis oder Aufschlag. Was sonst auf die Rechnung muss, steht in Die erste Rechnung schreiben.
Vorstrecken und Liquidität
KI-Kosten zahlst du sofort, deine Rechnung wird Wochen später bezahlt. Bei Anthropic und OpenAI kaufst du API-Guthaben in der Regel im Voraus; eine nachträgliche Monatsrechnung gibt es bei Anthropic nur mit einer Vereinbarung mit dem Vertrieb. Die Größenordnung der Lücke zeigt ein einfaches Modell:
Vorgestreckter Betrag ≈ monatliche KI-Kosten × (Abrechnungsabstand + Zahlungsziel in Monaten)
| Abrechnung | Zahlungsziel | Monate bis zum ersten Geld | Vorgestreckt |
|---|---|---|---|
| alle drei Monate | 60 Tage | 5 | 3.000 Euro |
| monatlich | 60 Tage | 3 | 1.800 Euro |
| monatlich | 30 Tage | 2 | 1.200 Euro |
| Konto des Kunden | – | – | 0 Euro |
Bei mehreren Kunden addieren sich die Beträge. Vier Mittel verkleinern die Lücke:
- Betriebskosten auf das Konto des Kunden legen. Für diesen Teil entsteht gar keine Lücke.
- Verbrauch monatlich abrechnen, nicht erst mit der Schlussrechnung. Der Kunde sieht die Kosten früh, solange er noch gegensteuern kann.
- Zahlungsziel kurz halten, 14 oder 30 Tage statt 60.
- Anzahlung und Abschläge vereinbaren. Wie ein Zahlungsplan im Angebot aussieht, steht in Angebot und Vertrag, die Rechnungsseite in Abschlagsrechnung.
Prüfe außerdem, ob Kreditkartenlimit und automatische Nachladung zum geplanten Verbrauch passen. Ist das Guthaben aufgebraucht und scheitert die Nachladung, stoppen die Agenten mitten im Projekt.
Im Vertrag festhalten
Ob du KI-Kosten weiterberechnen darfst, regelt der Vertrag. Beim Werk- und Dienstvertrag schuldet der Kunde die vereinbarte Vergütung; Kosten für deine eigenen Werkzeuge stecken darin. Ein gesetzlicher Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen (§ 670 BGB) besteht nur beim Auftrag und über § 675 BGB bei Verträgen, die eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand haben. Darauf verlässt du dich bei Werkzeugkosten besser nicht. Halte im Angebot fest:
- welches Modell gilt (inklusive, Pauschale, Verbrauch, Stückpreis),
- bei Verbrauch: Grundlage, Aufschlag, Wechselkurs, Obergrenze, Abrechnungsrhythmus,
- dass Abos mit dem Stundensatz oder Festpreis abgegolten sind,
- wer die Betriebskosten trägt und über welches Konto,
- dass alle Beträge zuzüglich Umsatzsteuer gelten.
Die Beträge in beiden Vorlagen sind Beispiele.
Häufige Fragen
Muss ich meinem Kunden mein Claude-Abo berechnen?
Nein. Es ist eine Betriebsausgabe wie dein Rechner und gehört in deinen Stundensatz oder Festpreis. Weiterberechnen kannst du es nur anteilig, nach einem nachvollziehbaren Schlüssel und wenn es vereinbart ist.
Wie hoch darf der Aufschlag sein?
So hoch, wie du ihn vereinbarst. Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht, eine belegte Branchenüblichkeit auch nicht. Weise ihn offen aus und begründe ihn mit Vorfinanzierung, Wechselkursrisiko und Kontrollaufwand; ohne Vereinbarung berechnest du keinen.
Darf ich weiterberechnete KI-Kosten ohne Umsatzsteuer durchreichen?
Nein, wenn sie über dein eigenes Konto laufen. Sie sind Teil deines Entgelts und tragen den Steuersatz deiner Leistung, auch wenn der Anbieter selbst keine deutsche Umsatzsteuer berechnet hat. Als Kleinunternehmer weist du ohnehin keine Umsatzsteuer aus.
Kann ich in Claude Code mit dem API-Schlüssel meines Kunden arbeiten?
Technisch ja: Claude Code lässt sich statt mit einem Abo auch mit einem Konto der Claude Console oder einem API-Schlüssel nutzen. Kläre vorher, wer die Kosten trägt, und lass dir einen eigenen Schlüssel ausstellen statt den der Produktion.
Was passiert, wenn ein Lauf unerwartet teuer wird?
Bei „inklusive“ und bei einer Pauschale trägst du die Kosten. Deshalb gehören bei KI-intensiven Projekten ein Puffer in die Kalkulation und eine Ausgabengrenze ins Anbieterkonto.
Quellen (12)
- § 10 UStG: Bemessungsgrundlage, durchlaufende Posten, abgerufen am 25.10.2026
- § 13b UStG: Leistungsempfänger als Steuerschuldner
- § 15 UStG: Vorsteuerabzug
- § 19 UStG: Kleinunternehmer
- § 670 BGB: Ersatz von Aufwendungen
- § 675 BGB: Entgeltliche Geschäftsbesorgung
- Art. 28 DSGVO: Auftragsverarbeiter
- IHK Berlin: Kleinunternehmerregelung, abgerufen am 24.10.2026
- Anthropic: Rate limits und Spend limits, abgerufen am 25.10.2026
- Anthropic: Bezahlung der API-Nutzung, abgerufen am 25.10.2026
- OpenAI: Spend limits, abgerufen am 25.10.2026
- Claude Code: Einrichtung und Anmeldung, abgerufen am 25.10.2026
Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum allgemein wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
