Rente, Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaft: die Fristen der ersten Monate

Ab dem Start laufen drei Fristen: eine Woche für die Meldung an die Berufsgenossenschaft, drei Monate für den Antrag auf Arbeitslosenversicherung und drei Monate für Meldung oder Befreiung bei der Rentenversicherung, falls du im Wesentlichen für einen Auftraggeber arbeitest. Verpasst, kosten sie Geld oder Optionen.

Stand 25.10.26

Die Fristen auf einen Blick

WasFrist ab StartWer betroffen istFolge bei Versäumnis
Meldung an die Berufsgenossenschafteine Wochealle; mit Gewerbeanmeldung automatisch erledigtOrdnungswidrigkeit, Bußgeld bis 2.500 Euro möglich
Antrag auf Arbeitslosenversicherungdrei Monatewer sich versichern will und die Voraussetzungen erfülltVersicherung ist für diese Tätigkeit nicht mehr möglich
Meldung bei der Rentenversicherungdrei MonateSelbstständige mit im Wesentlichen einem AuftraggeberBeiträge werden rückwirkend gefordert
Befreiungsantrag für Existenzgründerdrei Monatewie obenBefreiung wirkt erst ab Antragseingang
Freiwillige Unternehmerversicherungkeine Fristwer sich selbst gegen Arbeitsunfälle versichern willSchutz beginnt frühestens am Tag nach dem Antrag
Pflichtversicherung auf Antrag in der Rentenversicherungfünf Jahrewer Pflichtbeiträge freiwillig zahlen willdanach nur noch freiwillige Beiträge möglich

Die Meldung an die Krankenkasse ist ebenfalls sofort fällig; Ablauf und Kosten stehen unter Krankenversicherung als Selbstständiger. Lege die Tabelle neben dein Startdatum und trage dir die Termine in den Kalender ein.

Rentenversicherung: prüfen, melden, befreien

Prüfe, ob du pflichtversichert bist

Für Selbstständige ist die gesetzliche Rentenversicherung die Ausnahme. § 2 SGB VI zählt die Gruppen auf, die trotzdem pflichtversichert sind. Softwareentwicklung, IT-Beratung oder das Bauen von Automationen mit KI gehören zu keiner Berufsgruppe dieser Liste. Für dich kommen zwei Fälle in Betracht:

  1. Ein Auftraggeber (Nr. 9): Du beschäftigst keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer und arbeitest auf Dauer und im Wesentlichen für einen Auftraggeber. Nach der Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung gilt „im Wesentlichen“ ab rund fünf Sechsteln der Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit. „Auf Dauer“ heißt nach dieser Praxis Dauerauftrag oder regelmäßig wiederkehrende Aufträge; ein befristetes Projekt gilt in der Regel erst als dauerhaft, wenn es länger als ein Jahr läuft. Beide Werte stehen nicht im Gesetz.
  2. Lehrtätigkeit (Nr. 1): Wer selbstständig unterrichtet, etwa KI-Schulungen für Belegschaften, Workshops oder Kurse an einer Volkshochschule, und dabei keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, ist unabhängig von der Zahl der Auftraggeber pflichtversichert.

Versicherungsfrei bleibt, wer aus der Tätigkeit regelmäßig höchstens 603 Euro Arbeitseinkommen (Gewinn) im Monat erzielt (§ 5 Abs. 2 SGB VI, Stand 2026). Ein Minijobber zählt nicht als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer; wer die Pflicht über eine Anstellung vermeiden will, braucht eine mehr als geringfügig beschäftigte Person.

Zähle Auftraggeber nach Vertragspartnern, nicht nach Endkunden. Ob die Rentenversicherung bei Projekten über einen IT-Vermittler auf den Vermittler oder auf die Endkunden abstellt, ist nicht abschließend geklärt. Wer alle Projekte über denselben Vermittler abrechnet, sollte vorsichtshalber davon ausgehen, nur einen Auftraggeber zu haben.

Arbeitnehmerähnlich selbstständig ist nicht dasselbe wie scheinselbstständig: Du bleibst selbstständig und zahlst den Beitrag allein. Wann in Wahrheit eine Anstellung vorliegt, prüfst du mit dem Selbsttest zur Scheinselbstständigkeit.

Melde dich innerhalb von drei Monaten

Bist du pflichtversichert, meldest du dich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger (§ 190a Abs. 1 SGB VI). Die Deutsche Rentenversicherung stellt dafür einen Vordruck zur Feststellung der Versicherungspflicht als Selbstständiger bereit. Wer nicht meldet, riskiert Nachforderungen: Beitragsansprüche verjähren erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig wurden.

So viel kostet die Pflicht 2026 (Beitragssatz 18,6 %, Bezugsgröße 3.955 Euro im Monat):

BeitragMonatlich 2026Wann
Halber Regelbeitrag367,82 Euroohne Antrag bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr, in dem du begonnen hast
Regelbeitrag735,63 Eurodanach, oder vorher auf Antrag
Einkommensgerechter Beitrag18,6 % deines Arbeitseinkommens, mindestens 112,16 Euroauf Antrag mit Nachweis, in der Regel über den Einkommensteuerbescheid

Liegt dein Gewinn unter der Bezugsgröße, ist der einkommensgerechte Beitrag günstiger als der Regelbeitrag.

Beantrage die Befreiung für Existenzgründer

Als Gründer kannst du dich von der Pflicht nach Nr. 9 befreien lassen, und zwar für drei Jahre nach der erstmaligen Aufnahme einer solchen Tätigkeit (§ 6 Abs. 1a Nr. 1 SGB VI). Stellst du den Antrag innerhalb von drei Monaten, wirkt die Befreiung ab Beginn; danach erst ab Eingang des Antrags (§ 6 Abs. 4 SGB VI).

  1. Prüfe mit den Kriterien oben, ob du unter Nr. 9 fällst.
  2. Melde dich bei der Rentenversicherung und beantrage im selben Zug die Befreiung.
  3. Nutze die drei Jahre, um weitere Auftraggeber aufzubauen, bis der größte dauerhaft unter fünf Sechsteln liegt.
  4. Prüfe einmal im Jahr den Umsatzanteil deines größten Vertragspartners.

Die Befreiung verschafft Zeit, schützt aber nicht im Alter. Für die Lehrtätigkeit nach Nr. 1 gilt sie nicht.

Sorge auch ohne Pflicht fürs Alter vor

Die meisten Selbstständigen in der Softwareentwicklung sind nicht rentenversicherungspflichtig. Für sie gibt es zwei gesetzliche Wege und private Alternativen:

  • Freiwillige Beiträge (§ 7 SGB VI): 2026 zwischen 112,16 Euro und 1.571,70 Euro im Monat, jederzeit änderbar; Beiträge für ein Jahr können bis zum 31.03. des Folgejahres gezahlt werden. Sie bauen Rentenansprüche auf, erhalten aber in der Regel keinen Schutz bei Erwerbsminderung.
  • Pflichtversicherung auf Antrag (§ 4 Abs. 2 SGB VI): innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit. Du zahlst dann Pflichtbeiträge mit vollem Leistungsumfang einschließlich Erwerbsminderungsrente, kannst die Pflicht aber nicht kündigen; sie endet in der Regel erst mit der Tätigkeit.
  • Private Vorsorge: etwa Basisrente (Rürup) mit Steuervorteil und festgebundenem Kapital oder ein ETF-Sparplan, der flexibel bleibt.

Eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen wird politisch diskutiert, ist Stand 25.10.2026 aber kein Gesetz. Warten lohnt sich nicht: Plane einen Vorsorgebetrag schon beim Kalkulieren deines Preises ein.

Arbeitslosenversicherung: der Antrag in den ersten drei Monaten

Prüfe die Voraussetzungen

Du kannst dich nach § 28a SGB III freiwillig weiterversichern, wenn alle Punkte zutreffen:

VoraussetzungWas das heißt
Umfangselbstständige Tätigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden
Vorversicherungin den letzten 30 Monaten vor dem Start mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig, etwa angestellt, oder unmittelbar vorher Arbeitslosengeld bezogen
Kein Vorrangkeine gleichzeitige versicherungspflichtige Anstellung; ein Minijob schadet nicht
FristAntrag spätestens drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit

Wer aus einer Anstellung gründet, erfüllt die Voraussetzungen meist. Ohne vorherige versicherungspflichtige Beschäftigung, etwa direkt nach dem Studium, fehlt die Vorversicherung.

Stelle den Antrag rechtzeitig

Die Drei-Monats-Frist ist eine Ausschlussfrist; eine Wiedereinsetzung gibt es nicht. Bei rechtzeitigem Antrag beginnt die Versicherung rückwirkend mit dem Start.

  1. Lege das Startdatum fest: den Tag, an dem du die Tätigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden aufnimmst.
  2. Halte den Nachweis der Vorversicherung bereit: Arbeitsvertrag, Kündigungsbestätigung oder Arbeitsbescheinigung, bei vorherigem Arbeitslosengeld den Bescheid.
  3. Halte den Nachweis der Selbstständigkeit bereit: Gewerbeanmeldung oder die Mitteilung an das Finanzamt.
  4. Stelle den Antrag auf ein Versicherungspflichtverhältnis für Selbstständige über dein Benutzerkonto auf arbeitsagentur.de oder auf Papier und lass dir den Eingang bestätigen.
  5. Richte eine Lastschrift ein. Bei einem Beitragsrückstand von mehr als drei Monaten endet die Versicherung, und ein neuer Antrag ist meist nicht mehr fristgerecht möglich.

Was sie kostet und was sie leistet

Der Beitrag hängt nicht von deinem Gewinn ab. Er beträgt 2,6 % der Bezugsgröße, im Gründungsjahr und im folgenden Kalenderjahr die Hälfte (§ 345b SGB III):

ZeitraumBeitrag im Monat 2026
Gründungsjahr und folgendes Kalenderjahr51,42 Euro
danach102,83 Euro

Für 2027 sind rechnerisch 53,69 Euro und 107,38 Euro vorgesehen; die neuen Rechengrößen sind Stand 25.10.2026 vom Kabinett beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht aus.

Trägt die Selbstständigkeit nicht und du gibst sie auf, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zwölf Monate Versicherungspflicht ergeben sechs Monate Anspruch, 24 Monate ergeben zwölf Monate (unter 50 Jahren, § 147 SGB III); Versicherungszeiten der letzten fünf Jahre zählen mit, auch aus der früheren Anstellung. Liegt im Bemessungsrahmen kein ausreichendes Gehalt mehr, setzt die Agentur ein fiktives Entgelt nach deiner Qualifikation an, am höchsten mit Hochschulabschluss (§ 152 SGB III). Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % des daraus berechneten pauschalen Nettoentgelts, mit Kind 67 % (§ 149 SGB III).

Die Versicherung kannst du frühestens nach fünf Jahren kündigen, mit drei Monaten Frist zum Monatsende. Nimmst du später wieder eine versicherungspflichtige Anstellung auf, ruht sie; ein Minijob ändert daran nichts (§ 28a Abs. 4, 5 SGB III).

Berufsgenossenschaft: melden und Schutz entscheiden

Melde dein Unternehmen binnen einer Woche

Jedes Unternehmen meldet sich innerhalb einer Woche nach Beginn beim zuständigen Unfallversicherungsträger (§ 192 Abs. 1 SGB VII), auch ohne Mitarbeiter. Anzugeben sind Art und Gegenstand des Unternehmens, die Zahl der Beschäftigten und der Tag der Eröffnung.

Du bistSo erfüllst du die Meldepflicht
Gewerbetreibenderüber die rechtzeitige Gewerbeanmeldung; das Gewerbeamt leitet die Daten weiter
Freiberuflerselbst melden, weil es keine Gewerbeanzeige gibt

Ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist, klärt Freiberufler oder Gewerbe. Für Softwareentwicklung und IT-Beratung ist meist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig. Im Zweifel hilft die kostenfreie Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung unter 0800 6050404.

  1. Klär die zuständige Berufsgenossenschaft.
  2. Melde dich online, bei der VBG über deren Anmeldeportal, oder schriftlich. Gebühren fallen nicht an.
  3. Leg die Bestätigung mit Mitgliedsnummer zu den Unterlagen vom Finanzamt.
  4. Frag bei der Anmeldung, ob für dein Unternehmen ohne Beschäftigte ein Beitrag festgesetzt wird.

Wer die Meldung versäumt, handelt ordnungswidrig; das Bußgeld kann bis zu 2.500 Euro betragen (§ 209 SGB VII). Hol eine vergessene Meldung sofort nach.

Entscheide über die freiwillige Unternehmerversicherung

Die Meldung allein versichert dich nicht selbst. Unternehmer sind bei der VBG nicht pflichtversichert, können sich aber freiwillig versichern (§ 6 SGB VII). Der Schutz umfasst Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Dienstreisen und Berufskrankheiten und beginnt frühestens am Tag nach Eingang des Antrags.

Den Beitrag bestimmen die gewählte Versicherungssumme (2026 mindestens 28.476 Euro, höchstens 120.000 Euro), die Gefahrklasse und der jährliche Beitragsfuß. Die VBG nennt für Gesellschafter-Geschäftsführer im IT-Bereich für 2025 Jahresbeiträge zwischen 110 Euro und 315 Euro; für dich ermittelt sie den genauen Wert. Die Beiträge sind Betriebsausgaben. Sinnvoll ist die Versicherung vor allem, wenn du oft zu Kunden fährst oder vor Ort arbeitest. Sie zahlt nur bei Unfällen und Berufskrankheiten, nicht bei anderen Erkrankungen.

Sobald du jemanden beschäftigst, auch als Minijob, ist diese Person bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert und du zahlst Beiträge nach der Lohnsumme; die Änderung meldest du binnen vier Wochen (§ 192 Abs. 2 SGB VII).

Berufsunfähigkeit: früh absichern

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt in der Regel drei Jahre Pflichtbeiträge in den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung voraus (§ 43 SGB VI). Wer vorher durchgehend angestellt war und nach der Gründung keine Pflichtbeiträge mehr zahlt, verliert diesen Schutz deshalb nach rund zwei Jahren. Bestimmte Zeiten, etwa Kindererziehung, können den Fünf-Jahres-Zeitraum verlängern (§ 43 Abs. 4 SGB VI). Freiwillige Beiträge halten den Schutz in der Regel nicht aufrecht.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausreichend ausüben kannst. Für Schreibtischberufe ist sie vergleichsweise günstig, wenn du jung und gesund abschließt. Nutze die ersten Monate nach dem Start, solange der gesetzliche Schutz noch besteht, und beantworte die Gesundheitsfragen anhand deiner Arztunterlagen. Bekommst du keine bezahlbare Police, ist die Pflichtversicherung auf Antrag in der Rentenversicherung eine Alternative ohne Gesundheitsprüfung.

Eine Betriebs- oder IT-Haftpflicht ist eine eigene Entscheidung; wie du die Haftung schon im Vertrag begrenzt, steht unter Angebot und Vertrag.

Häufige Fragen

Muss ich als selbstständiger Softwareentwickler in die Rentenversicherung einzahlen?

Meist nicht. Pflichtig bist du, wenn du keine versicherungspflichtigen Angestellten hast und auf Dauer im Wesentlichen für einen Auftraggeber arbeitest oder wenn du selbstständig unterrichtest und damit regelmäßig mehr als 603 Euro Gewinn im Monat erzielst.

Ich habe die Drei-Monats-Frist für die Arbeitslosenversicherung verpasst. Was jetzt?

Ein späterer Antrag für diese Tätigkeit ist nicht möglich. Denkbar ist eine neue Gelegenheit erst, wenn du später wieder die Vorversicherungszeit erfüllst, etwa durch eine neue Anstellung, und danach erneut eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst. Ob das in deinem Fall trägt, klärt die Agentur für Arbeit; eine feste Regel dazu ist nicht veröffentlicht.

Lohnt sich die Arbeitslosenversicherung, wenn die Aufträge gut laufen?

Der Beitrag ist niedrig und unabhängig vom Gewinn. Er sichert den Fall ab, dass die Selbstständigkeit doch nicht trägt, und erspart dir dann den direkten Weg in die Grundsicherung.

Bin ich mit der Meldung bei der Berufsgenossenschaft versichert?

In der Regel nicht. Für deinen eigenen Schutz brauchst du die freiwillige Unternehmerversicherung, die erst ab dem Tag nach dem Antrag gilt.

Was passiert, wenn die Rentenversicherung die Pflicht erst Jahre später feststellt?

Sie fordert die Beiträge nach, in der Regel für bis zu vier Jahre rückwirkend. Beim Regelbeitrag von 735,63 Euro im Monat kommen so schnell fünfstellige Beträge zusammen. Deshalb lohnt es sich, Pflicht und Befreiung in den ersten drei Monaten zu klären.

Quellen (27)

Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum allgemein wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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