Krankenversicherung als Selbstständiger: gesetzlich oder privat und was sie kostet

Als hauptberuflich Selbstständiger meldest du dich sofort bei deiner Krankenkasse. Gesetzlich zahlst du 2026 rund 20,5 bis 21,7 % deines Gewinns allein, mindestens rund 270 und höchstens rund 1.260 Euro im Monat. Privat geht unabhängig vom Einkommen, der Weg zurück ist aber schwer.

Stand 25.10.26

Bei der Krankenkasse melden

In Deutschland musst du krankenversichert sein, auch als Selbstständiger. Bist du hauptberuflich selbstständig, bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht pflichtversichert, sondern freiwillig versichert oder privat. Für die Einordnung als hauptberuflich gilt in der Praxis: Eine Selbstständigkeit mit mehr als 30 Wochenstunden spricht dafür; wer daneben mehr als 20 Wochenstunden angestellt ist und mehr als 1.977,50 Euro im Monat verdient, gilt in der Regel nicht als hauptberuflich selbstständig. Für diesen Fall gilt der Artikel zu Steuern und Sozialversicherung nebenbei, für Studierende der Artikel Im Studium selbstständig.

So gehst du beim Wechsel aus der Anstellung oder beim Start vor:

  1. Kasse informieren. Teile deiner Krankenkasse unverzüglich mit, dass und ab wann du hauptberuflich selbstständig bist (§ 206 SGB V). Endet eine Pflichtversicherung als Angestellter, setzt sich die Mitgliedschaft automatisch als freiwillige Versicherung fort, außer du trittst innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse aus und weist eine andere Absicherung nach (§ 188 Abs. 4 SGB V).
  2. Einkommensfragebogen ausfüllen. Die Kasse fragt nach deinen voraussichtlichen Einnahmen. Gemeint ist der Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Dazu kommen weitere Einnahmen wie Kapitalerträge oder Miete, denn bei freiwillig Versicherten zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Schätzung sollte zu der im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung passen.
  3. Über das Krankengeld entscheiden. Gib die Wahlerklärung gleich mit ab, wenn du Krankengeld willst (Abschnitt „Krankengeld und Krankentagegeld“ unten).
  4. Kinder nachweisen. Ohne Nachweis zahlst du den Pflegezuschlag für Kinderlose.
  5. Familienversicherung prüfen. Warst du bisher über deinen Partner familienversichert, endet das mit der hauptberuflichen Selbstständigkeit (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB V). Die Kasse führt dich dann als freiwilliges Mitglied mit eigenem Beitrag weiter, sofern du nicht austrittst.

Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Berufsgenossenschaft haben eigene Meldefristen; sie stehen im Artikel zu Rente, Arbeitslosenversicherung und Berufsgenossenschaft.

Was die gesetzliche Krankenversicherung kostet

Einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht. Dein Gesamtsatz setzt sich aus vier Bausteinen zusammen (Stand 2026):

BausteinSatz 2026
Allgemeiner Beitragssatz, mit Anspruch auf Krankengeld14,6 %
Ermäßigter Beitragssatz, ohne Krankengeld14,0 %
Zusatzbeitrag deiner KasseDurchschnitt 2,9 %, tatsächliche Sätze im Schnitt höher
Pflegeversicherung3,6 %, kinderlos ab 23 Jahren 4,2 %, Abschläge ab dem zweiten Kind unter 25

Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag ergeben sich diese Gesamtsätze: 20,5 % ohne Krankengeld mit Kind, 21,1 % ohne Krankengeld kinderlos oder mit Krankengeld und Kind, 21,7 % mit Krankengeld und kinderlos.

Deinen Beitrag in drei Schritten berechnen

  1. Monatsgewinn bestimmen: voraussichtlicher Jahresgewinn plus weitere beitragspflichtige Einnahmen, geteilt durch zwölf.
  2. Zwischen die Grenzen setzen: Liegt der Wert unter der Mindestbemessung von 1.318,33 Euro, rechnest du mit 1.318,33 Euro. Liegt er über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro (69.750 Euro im Jahr), rechnest du mit 5.812,50 Euro.
  3. Mit deinem Gesamtsatz multiplizieren. Setze den Zusatzbeitrag deiner Kasse ein.
MonatsgewinnGrundlageBeitrag bei 21,7 %Anteil am Gewinn
1.000 Euro1.318,33 Euro286,08 Euro28,6 %
3.500 Euro3.500,00 Euro759,50 Euro21,7 %
6.000 Euro5.812,50 Euro1.261,31 Euro21,0 %

Je nach Fall liegt der Mindestbeitrag 2026 bei rund 270 bis 290 Euro, der Höchstbeitrag bei rund 1.190 bis 1.270 Euro im Monat. Kleine Gewinne sind prozentual am teuersten, weil der Mindestbeitrag auch dann anfällt. Der volle Beitrag gehört deshalb in deinen Preis. Für 2027 sind eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 Euro und eine Mindestbemessung von 1.376,67 Euro im Monat vorgesehen; der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Vorläufiger Beitrag und Nachberechnung

Wie hoch dein Gewinn tatsächlich war, steht erst im Einkommensteuerbescheid. Deshalb setzt die Kasse den Beitrag in drei Stufen fest (§ 240 Abs. 4a SGB V):

StufeGrundlageWirkung
Startdeine Schätzung im Einkommensfragebogenvorläufig
Laufendder zuletzt erlassene Steuerbescheid, ab dem Monat nach seiner Ausfertigungvorläufig
Abschluss je Kalenderjahrder Steuerbescheid für genau dieses Jahrendgültig, rückwirkend

Die endgültige Festsetzung wirkt in beide Richtungen: Hast du mehr verdient, fordert die Kasse nach; hast du weniger verdient, erstattet sie. Eine niedrige Schätzung spart also kein Geld, sie verschiebt die Zahlung nach hinten.

Grundlage je MonatBeitrag je Monat
vorläufig nach Schätzung2.500,00 Euro542,50 Euro
endgültig nach Steuerbescheid 20265.812,50 Euro (Grenze)1.261,31 Euro
Differenz718,81 Euro

Für neun Monate ergibt das eine Nachforderung von 6.469,29 Euro für 2026. Der Gewinn wird dabei auf die Monate verteilt, in denen du selbstständig warst (§ 5 Abs. 2 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler).

Oft folgt eine zweite Nachforderung. Wird der Steuerbescheid 2026 im Juni 2027 ausgefertigt, gilt der höhere vorläufige Beitrag erst ab Juli 2027. Von Januar bis Juni 2027 zahlst du weiter nach der alten Schätzung. Bleibt der Gewinn bei 6.000 Euro im Monat und gilt die vorgesehene Grenze von 6.375 Euro, wären bei gleichen Sätzen 1.302,00 Euro im Monat geschuldet. Für sechs Monate fehlen dann je 759,50 Euro, zusammen 4.557,00 Euro, fällig nach dem Steuerbescheid 2027. Zusammen sind das rund 11.000 Euro, oft im selben Zeitraum wie die erste Steuererklärung und die ersten Vorauszahlungen.

So vermeidest du die Überraschung:

  1. Realistisch schätzen. Sichere Aufträge gehören in die Schätzung, abzüglich erwarteter Betriebsausgaben wie KI-Abos, Hardware und Hosting.
  2. Höchstbeitrag wählen, wenn der Gewinn sicher darüber liegt. Du kannst erklären, nach der Beitragsbemessungsgrenze eingestuft zu werden. Dann zahlst du sofort den Höchstbeitrag, und die Nachforderung entfällt. Ob deine Kasse auch eine höhere Schätzung unterhalb der Grenze übernimmt, erfragst du dort.
  3. Die Differenz monatlich zurücklegen. Wie viel von jeder Rechnung zur Seite gehört, steht im Artikel Rücklagen bilden.
  4. Jeden Steuerbescheid sofort an die Kasse schicken. Weist du deine Einnahmen auf Verlangen nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres nach, setzt die Kasse den Beitrag endgültig nach der Beitragsbemessungsgrenze fest.

Krankengeld und Krankentagegeld

Ohne Wahlerklärung zahlt die gesetzliche Kasse bei Krankheit die Behandlung, aber nichts für deinen Verdienstausfall. Mit der Wahlerklärung zahlst du den allgemeinen statt des ermäßigten Beitragssatzes, 2026 also rund 8 bis 35 Euro mehr im Monat. Dafür erhältst du ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit 70 % des Arbeitseinkommens, nach dem die Kasse dich zuletzt eingestuft hat (§§ 44, 46, 47 SGB V). An der Beitragsbemessungsgrenze sind das 2026 rund 135,63 Euro je Kalendertag, an der Mindestbemessung rund 30,76 Euro. Kapitalerträge und Miete erhöhen den Beitrag, aber nicht das Krankengeld. Eine niedrige Schätzung senkt also auch das Krankengeld.

AbsicherungZahlt abHinweis
Wahlerklärung43. Tagbindet drei Jahre an die Wahl
Wahltarif Krankengeld der Kasseje nach Tarif früherzusätzliche Prämie, bindet drei Jahre, kein Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Zusatzbeitrags
Privates Krankentagegeldgewählter Tagauch für gesetzlich Versicherte; Tagessatz nach den üblichen Bedingungen höchstens bis zum Nettoeinkommen aus der Tätigkeit

Die ersten sechs Wochen trägst du ohne Zusatzabsicherung selbst. Plane dafür mindestens anderthalb Monate private Ausgaben plus laufende Geschäftskosten als eigene Rücklage ein. Beim privaten Krankentagegeld achte auf den Beginn, die Anpassung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfung und das Kündigungsrecht: Ein Krankentagegeld ohne Arbeitgeberzuschuss darf der Versicherer in den ersten drei Jahren mit drei Monaten Frist zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG). Geht die Wahlerklärung erst während einer Arbeitsunfähigkeit bei der Kasse ein, wirkt sie erst ab dem Tag nach deren Ende (§ 44 Abs. 2 SGB V); für diese Erkrankung gibt es dann kein Krankengeld. Gib sie deshalb ab, bevor du sie brauchst.

Die private Krankenversicherung

Für hauptberuflich Selbstständige gilt die Versicherungspflichtgrenze der Angestellten nicht. Du kannst dich unabhängig vom Gewinn privat versichern, nach einer Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen.

Für die private VersicherungGegen die private Versicherung
Beitrag nach Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif, nicht nach EinkommenBeitrag steigt im Lauf der Jahre, auch wenn das Einkommen nicht mitwächst
keine Nachberechnung nach dem Steuerbescheidjedes Kind und ein nicht berufstätiger Partner brauchen einen eigenen Vertrag
Krankentagegeld ab einem gewählten TagArztrechnungen zahlst du in der Regel zunächst selbst und reichst sie beim Versicherer ein
Versicherer kann den Vertrag nicht ordentlich kündigenBeitrag sinkt im Alter nicht mit der Rente; zusätzlich private Pflegepflichtversicherung nötig

Familie: In der gesetzlichen Versicherung sind Kinder in der Regel beitragsfrei familienversichert. Sind die Eltern verheiratet oder verpartnert und verdient der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr als ein Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze im Monat und mehr als der gesetzlich versicherte, ist das ausgeschlossen (§ 10 Abs. 3 SGB V).

Rückkehr: Eine Kündigung allein bringt dich nicht zurück. Vor dem 55. Geburtstag gelingt die Rückkehr im Kern nur über eine versicherungspflichtige Anstellung mit Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze oder über den Bezug von Arbeitslosengeld. Wer nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig würde und in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war, aber mindestens die Hälfte dieser Zeit etwa hauptberuflich selbstständig, bleibt versicherungsfrei (§ 6 Abs. 3a SGB V). Für privat versicherte Selbstständige trifft das fast immer zu.

Entscheidungshilfe: gesetzlich oder privat

Entscheide nicht nach dem Beitrag von heute, sondern danach, wie dein Leben in 20 Jahren aussehen kann.

Faktoreher gesetzlicheher privat
Alter beim Wechselab etwa Mitte 40unter 35
Kindervorhanden oder gewünscht, besonders mit gering verdienendem Partnerdauerhaft keine
GesundheitVorerkrankungen, laufende Behandlungkeine Befunde
Gewinnunter oder knapp an der Beitragsbemessungsgrenze, schwankenddauerhaft deutlich darüber
Rückkehr in eine Anstellungdenkbarausgeschlossen

Liegen deine Antworten gemischt, prüfe vor dem Wechsel diese Fragen:

  1. Wie viele Jahre bleiben dir bis 55?
  2. Kannst du den privaten Beitrag auch in einem schwachen Jahr zahlen, für dich und gegebenenfalls für Kinder?
  3. Wie hat sich der Beitrag des Tarifs in den letzten zehn Jahren entwickelt, und was bietet er zur Entlastung im Alter?
  4. Welcher Selbstbehalt passt zu deiner Rücklage?
  5. Wer berät dich, und wovon wird diese Person bezahlt? Zugelassene Versicherungsberater arbeiten auf Honorar statt auf Provision.

Bleibst du gesetzlich, lohnt der Vergleich der Zusatzbeiträge: Ein Prozentpunkt macht beim Höchstbeitrag rund 58 Euro im Monat aus. Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft kannst du die Kasse wechseln; erhöht sie den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht, außer du hast einen Wahltarif Krankengeld.

Häufige Fragen

Zählt für den Beitrag mein Umsatz oder mein Gewinn?

Der Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Dazu kommen weitere Einnahmen wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen. Jede Betriebsausgabe senkt damit auch den Kassenbeitrag.

Ist eine Nachforderung der Krankenkasse ein Fehler?

Nein. Hast du mehr verdient als geschätzt, ist die Nachforderung das gesetzliche Verfahren. Verdienst du weniger, bekommst du zu viel gezahlte Beiträge zurück.

Spare ich viel, wenn ich auf das Krankengeld verzichte?

Nein. Der Unterschied beträgt 0,6 Prozentpunkte, 2026 knapp 8 Euro beim Mindestbeitrag und knapp 35 Euro beim Höchstbeitrag im Monat. Ohne Krankengeld bekommst du bei längerer Krankheit von der Kasse kein Geld für den Verdienstausfall.

Kann ich als Selbstständiger jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln?

Ja, unabhängig vom Einkommen, sofern der Versicherer dich nach der Gesundheitsprüfung annimmt. Zurück in die gesetzliche Versicherung kommst du vor 55 nur über eine versicherungspflichtige Anstellung oder Arbeitslosengeld, danach in der Regel nicht mehr.

Was passiert, wenn ich der Kasse keine Einkommensnachweise schicke?

Solange du die verlangten Nachweise nicht vorlegst, stuft die Kasse dich nach der Beitragsbemessungsgrenze ein, also mit dem Höchstbeitrag. Schick deshalb Fragebogen und jeden Steuerbescheid zeitnah.

Quellen (24)

Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum allgemein wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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