Die Kriterien verstehen
§ 7 Abs. 1 SGB IV definiert Beschäftigung als nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die Sozialgerichte wägen alle Merkmale gegeneinander ab. Kein einzelnes Merkmal entscheidet, und wenn Vertrag und Alltag auseinanderfallen, zählt der Alltag.
| Spricht für Beschäftigung | Spricht für Selbstständigkeit |
|---|---|
| Vorgaben zu Arbeitszeit, Kernzeit und Arbeitsort | Zeit und Ort bestimmst du selbst |
| Feste Teilnahme an Teamterminen, Firmen-E-Mail, Urlaubsabstimmung mit dem Team | Abstimmung nur zu Ergebnissen und Lieferterminen |
| Laptop, Konten und Lizenzen des Kunden, auch für KI-Werkzeuge | Eigene Geräte, eigene Konten, selbst bezahlte KI-Abos |
| Bezahlung nach Anwesenheit ohne Verlustrisiko | Festpreis oder Kostendach, Mehraufwand trägst du |
| Dieselbe Arbeit wie angestellte Entwickler im Team | Abgegrenzte Leistung, die Angestellte so nicht erbringen |
| Über lange Zeit nur dieser eine Auftraggeber | Mehrere Auftraggeber, eigene Website, Angebote an Neukunden |
| Persönliche Leistung zwingend | Du darfst Teile an Mitarbeiter oder Subunternehmer abgeben |
Wie schwer die Merkmale wiegen
Eingliederung und Weisungen wiegen am schwersten. Im sogenannten Herrenberg-Urteil hat das Bundessozialgericht eine Musiklehrerin trotz Honorarvertrag als beschäftigt eingeordnet, weil sie fest in die Organisation der Schule eingebunden war: Stundenplan, Räume und Instrumente stellte die Schule, Ausfälle musste sie melden, an Konferenzen teilnehmen (BSG, 28.06.2022, B 12 R 3/20 R). Der Honorarvertrag änderte daran nichts.
Das Honorar ist ein gewichtiges Indiz: Liegt es deutlich über dem Gehalt vergleichbarer Angestellter und erlaubt eigene Vorsorge, spricht das für Selbstständigkeit (BSG, 31.03.2017, B 12 R 7/15 R). Es bleibt aber ein Indiz unter vielen und gleicht eine Eingliederung in die Organisation des Kunden nicht aus.
Eigene Betriebsmittel sind bei Wissensarbeit meist überschaubar; ein eigener Laptop allein zeigt kaum unternehmerisches Risiko. Wie Gerichte eigene KI-Abos, Agenten und Token-Budgets gewichten, ist nicht entschieden. Vertretbar ist, dass sie etwas zählen, vor allem zusammen mit einem Festpreis: Braucht der Agent länger oder liefert Unbrauchbares, trägst du die Mehrkosten. Umgekehrt ist es ein zusätzliches Eingliederungsindiz, wenn der Kunde die KI-Werkzeuge vorgibt und bezahlt, etwa eine konzernweite Copilot-Lizenz oder ein Konto im Workspace des Kunden.
Typische Konstellationen bei Entwicklern prüfen
Vollzeit im Team des Kunden
Am häufigsten kippt der Status bei langen Einsätzen, in denen du wie ein Teammitglied arbeitest: tägliches Daily, Sprint-Planung, Tickets aus dem Backlog des Kunden, gemeinsames Board, Rufbereitschaft. Ein Daily allein macht dich nicht scheinselbstständig. Zusammen mit festen Zeiten, Firmen-Laptop und Bezahlung nach Stunden kann sich aber ein Gesamtbild wie bei einer Anstellung ergeben. Dass sich die Maßstäbe des Herrenberg-Urteils so auf Scrum-Teams übertragen lassen, ist eine Einschätzung; eine höchstrichterliche Entscheidung speziell zu Entwicklern in Scrum-Teams ist Stand 25.10.2026 nicht bekannt.
Was du gestalten kannst:
- Arbeitspakete mit abgegrenztem Ergebnis und Abnahme vereinbaren statt offener Ticketlisten. Welcher Vertragstyp dazu passt, erklärt Werkvertrag oder Dienstvertrag.
- Abstimmungen an Lieferpunkten statt täglicher Pflichtteilnahme am Daily.
- Mit eigenen Geräten, Konten und KI-Abos arbeiten, soweit die Sicherheitsvorgaben des Kunden das zulassen.
- Den Vertrag so schreiben, wie du arbeitest, und so arbeiten, wie es im Vertrag steht.
Der frühere Arbeitgeber als erster Kunde
Ein Auftrag vom Ex-Arbeitgeber ist erlaubt. Machst du aber dieselbe Arbeit wie vorher, im selben Team, zu festen Zeiten und ohne andere Kunden, hat sich nur das Etikett geändert, und das Gesamtbild spricht für eine fortgesetzte Beschäftigung. Gestalte den Auftrag als abgegrenztes Projekt mit eigenem Ergebnis und gewinne parallel weitere Auftraggeber, wie in Die ersten Kunden finden beschrieben.
Über einen Vermittler beim Endkunden
Dein Vertragspartner ist der Vermittler, die Arbeit leistest du beim Endkunden. Gibt es Anhaltspunkte, dass du dort eingegliedert bist und Weisungen bekommst, prüft die DRV im Statusfeststellungsverfahren bis 30.06.2027 auch, ob zum Endkunden eine Beschäftigung besteht (§ 7a Abs. 2 SGB IV).
Eine Alternative ist die Arbeitnehmerüberlassung: Du wirst beim Vermittler oder Personaldienstleister angestellt und an den Endkunden überlassen, der Verleiher braucht dafür eine Erlaubnis, und die Überlassung an denselben Kunden ist in der Regel auf 18 Monate begrenzt (§ 1 AÜG). Für dieses Projekt bist du Arbeitnehmer, stellst keine Rechnungen, und die Sozialversicherung läuft über das Arbeitsverhältnis. Andere selbstständige Aufträge daneben bleiben möglich, wenn der Arbeitsvertrag sie zulässt. Vergleiche das Bruttogehalt mit deinem bisherigen Gewinn nach Kranken- und Altersvorsorge.
Über eine eigene GmbH oder UG
Eine Ein-Personen-GmbH schützt nicht zuverlässig. Das Bundessozialgericht hat am 20.07.2023 in drei Urteilen entschieden, dass der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer beim Auftraggeber abhängig beschäftigt sein kann, auch wenn nur seine Gesellschaft Vertragspartnerin ist; zwei der Verfahren betrafen eine UG (BSG, Pressemitteilung 23/2023). Ob sich eine Gesellschaft aus anderen Gründen lohnt, steht in Rechtsform zum Start.
Die Folgen kennen
Wird eine Beschäftigung festgestellt, treffen die Folgen beide Seiten unterschiedlich.
| Betroffen | Folgen |
|---|---|
| Auftraggeber | schuldet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag rückwirkend; Verjährung vier Jahre, bei Vorsatz 30 Jahre (§ 25 SGB IV); Säumniszuschlag 1 % je angefangenem Monat, außer bei unverschuldeter Unkenntnis der Beitragspflicht (§ 24 SGB IV); den Arbeitnehmeranteil darf er nur bei den drei nächsten Lohnzahlungen abziehen und nur, wenn der Abzug ohne sein Verschulden unterblieben ist (§ 28g SGB IV); bei Vorenthalten von Beiträgen droht Strafbarkeit (§ 266a StGB) |
| Du als Auftragnehmer | das Projekt endet meist; auf Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer kann unberechtigt ausgewiesen sein, du schuldest den Betrag dann trotzdem (§ 14c Abs. 2 UStG), und der Kunde verliert den Vorsteuerabzug |
Weil das Risiko überwiegend beim Auftraggeber liegt, reagieren Unternehmen vorsichtig: Sie verlangen Nachweise, eine Statusfeststellung oder beenden Einsätze vorzeitig.
Scheinselbstständigkeit von der Rentenversicherungspflicht unterscheiden
Zwei Themen werden oft verwechselt. Scheinselbstständig heißt: in Wahrheit angestellt, der Auftraggeber zahlt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Arbeitnehmerähnlich selbstständig heißt: du bleibst selbstständig, bist aber ohne versicherungspflichtige Angestellte auf Dauer und im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig und deshalb selbst rentenversicherungspflichtig (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI). Ein Auftraggeber kann also beides auslösen, nach unterschiedlichen Maßstäben. Meldung, Beitrag und Befreiung stehen in Rente, Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaft.
Den Selbsttest machen
Beantworte jede Frage für dein aktuelles Projekt mit Ja oder Nein. Ein Ja bei den Fragen 1 bis 10 ist ein Warnzeichen, ein Nein bei den Fragen 11 bis 15 ebenfalls.
Weisung und Eingliederung
- Gibt der Kunde dir feste Arbeitszeiten oder Kernzeiten vor?
- Nimmst du regelmäßig an Daily, Sprint-Planung oder Retro des Kundenteams teil?
- Ziehst du Tickets aus dem Backlog des Kunden, ohne ein abgegrenztes Ergebnis zu schulden?
- Arbeitest du mit Laptop, E-Mail-Adresse oder Konten des Kunden?
- Gibt der Kunde die KI-Werkzeuge vor und stellt die Lizenzen?
- Stimmst du Urlaub mit dem Team des Kunden ab?
- Übernimmst du Rufbereitschaft oder Vertretungen für Angestellte des Kunden?
- Machst du dieselbe Arbeit wie angestellte Entwickler im selben Team?
- Arbeitest du seit mehr als einem Jahr für denselben Kunden ohne nennenswerte andere Aufträge?
- War der Kunde vorher dein Arbeitgeber, und machst du jetzt dieselbe Arbeit?
Unternehmerisches Auftreten
- Schuldest du ein abgegrenztes Ergebnis zu einem Festpreis und trägst das Risiko, wenn es länger dauert?
- Nutzt du eigene, selbst bezahlte Werkzeuge wie KI-Abos, Server oder Token-Budgets?
- Hast du im letzten Jahr für mehrere Auftraggeber gearbeitet?
- Trittst du am Markt auf, etwa mit Website, Profil oder Angeboten an neue Kunden?
- Dürftest du Teile der Arbeit an Mitarbeiter oder Subunternehmer abgeben?
| Warnzeichen | Orientierung, keine rechtliche Bewertung |
|---|---|
| 0 bis 3 | eher selbstständig; Vertrag und Praxis trotzdem stimmig halten |
| 4 bis 7 | gemischt; Ablauf des Projekts ändern oder Statusfeststellung erwägen |
| 8 oder mehr | Prüfung empfohlen, etwa mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Sozialrecht |
Die Fragen wiegen nicht gleich. Die Eingliederung (Fragen 2, 3, 6, 7, 8) zählt mehr als eigene Werkzeuge (Frage 12). Unverbindlich vorab einschätzen kannst du dich auch mit dem „Selbstcheck Erwerbsstatus“ auf der Seite der DRV zum Statusfeststellungsverfahren.
Den Status verbindlich klären lassen
Über das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV entscheidet die Clearingstelle der DRV Bund für ein konkretes Auftragsverhältnis, ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Den Antrag stellst du, dein Auftraggeber oder ihr gemeinsam. Für Freelancer ist er freiwillig. Er ist ausgeschlossen, wenn für das Auftragsverhältnis schon ein anderes Feststellungsverfahren läuft, etwa bei einer Betriebsprüfung.
Sinnvoll ist er bei langen Einsätzen für einen Kunden, bei Arbeit im Team des Endkunden über einen Vermittler und wenn dein Auftraggeber Sicherheit verlangt. Bei kurzen Festpreisprojekten mit eigenem Werkzeug und mehreren Kunden ist er meist entbehrlich.
- Vorher die Praxis prüfen. Ein Antrag kann auch eine Beschäftigung feststellen, die sonst niemand geprüft hätte. Ändere zuerst den Ablauf, nicht nur den Vertragstext.
- Rechtzeitig stellen. Geht der Antrag innerhalb eines Monats nach Beginn des Auftrags ein und wird eine Beschäftigung festgestellt, beginnt die Versicherungspflicht erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung. Voraussetzung: Du stimmst zu und warst in der Zwischenzeit gegen Krankheit und für das Alter so abgesichert, dass es der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung entspricht (§ 7a Abs. 5 SGB IV). Mindestbeträge nennt das Gesetz nicht.
- Vordruck V0027 einreichen, schriftlich oder online, mit Verträgen und Leistungsbeschreibungen. Unterlagen lassen sich mit dem Vordruck S8003 nachreichen.
- Rückfragen beantworten. Die Clearingstelle fragt nach der tatsächlichen Durchführung: Arbeitszeit, Arbeitsort, Weisungen, Werkzeuge, Abrechnung.
- Zur Anhörung Stellung nehmen. Vor dem Bescheid teilt die DRV mit, wie sie entscheiden will. Bei einem übereinstimmenden Antrag der Beteiligten kann die Anhörung entfallen, wenn die DRV ihm folgt.
- Bescheid prüfen. Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung. Entscheidet die DRV nicht, ist eine Untätigkeitsklage nach drei Monaten zulässig.
Das Verfahren ist kostenfrei und dauert nach Angabe der DRV im Durchschnitt drei Monate. Der Bescheid gilt nur für das geprüfte Auftragsverhältnis und nur, solange die Zusammenarbeit so bleibt.
Was bis 30.06.2027 befristet ist
Mehrere Teile des Verfahrens treten mit Ablauf des 30.06.2027 außer Kraft, wenn der Gesetzgeber sie nicht verlängert (§ 7a Abs. 7 SGB IV). Stand 25.10.2026 enthält das Gesetz keine Verlängerung. Ob es eine gibt, ist offen.
| Instrument | Ab 01.07.2027 ohne Verlängerung |
|---|---|
| Antrag, Feststellung des Erwerbsstatus, Einmonatsfrist, aufschiebende Wirkung, Untätigkeitsklage | bleibt |
| Prognoseentscheidung vor Projektbeginn auf Grundlage der Verträge und der geplanten Durchführung (Abs. 4a) | entfällt |
| Gutachterliche Äußerung zu gleichen Auftragsverhältnissen eines Auftraggebers (Abs. 4b und 4c) | entfällt |
| Prüfung im Dreieck mit Vermittler und Endkunde (Abs. 2 Satz 2 und 3) | entfällt |
| Mündliche Anhörung im Widerspruchsverfahren (Abs. 6 Satz 2) | entfällt |
Häufige Fragen
Ist ein tägliches Daily schon Scheinselbstständigkeit?
Allein nicht. Zusammen mit festen Zeiten, Tickets aus dem Backlog des Kunden, Firmen-Laptop und Bezahlung nach Stunden ist es aber ein starkes Indiz für eine Eingliederung.
Hilft ein Festpreis?
Ja, wenn du wirklich ein abgegrenztes Ergebnis schuldest und das Risiko trägst, dass es länger dauert. Ein Festpreis auf dem Papier bei gelebter Stundenarbeit hilft nicht. Wann welches Modell passt, zeigt Festpreis oder Aufwand.
Machen mich eigene KI-Agenten selbstständiger?
Vermutlich etwas, als eigene Betriebsmittel und Ausdruck unternehmerischen Risikos. Gerichtlich entschieden ist das nicht. Gegen eine starke Eingliederung ins Team des Kunden kommen sie kaum an, denn Eingliederung und Weisungen wiegen am schwersten.
Gilt ein positiver Bescheid für alle meine Kunden?
Nein. Er gilt für das geprüfte Auftragsverhältnis und nur, solange du so arbeitest, wie es geprüft wurde. Für jeden weiteren Kunden zählt dessen eigenes Gesamtbild.
Gilt das auch, wenn ich selbst Freelancer beauftrage?
Ja. Dann stehst du auf der Seite des Auftraggebers und trägst das Beitragsrisiko, wenn die beauftragte Person nach Weisungen arbeitet und in deine Abläufe eingegliedert ist.
Quellen (14)
- § 7 SGB IV (Beschäftigung)
- § 7a SGB IV (Statusfeststellung, Befristung in Abs. 7)
- § 24 SGB IV (Säumniszuschlag)
- § 25 SGB IV (Verjährung)
- § 28g SGB IV (Beitragsabzug)
- § 266a StGB
- § 14c UStG
- § 2 SGB VI
- § 1 AÜG
- BSG, Urteil vom 28.06.2022, B 12 R 3/20 R
- BSG, Urteil vom 31.03.2017, B 12 R 7/15 R
- BSG, Pressemitteilung 23/2023 vom 20.07.2023 (B 12 BA 1/23 R, B 12 R 15/21 R, B 12 BA 4/22 R), abgerufen am 25.10.2026
- DRV: Statusfeststellungsverfahren, abgerufen am 25.10.2026
- DRV: Beliebte Fragen zum Statusfeststellungsverfahren, abgerufen am 25.10.2026
Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum allgemein wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
