Wem das Geld auf deinem Konto gehört
Dein Kontostand ist nicht dein Gewinn. Auf dem Konto liegt Geld, das andere später einziehen:
| Gläubiger | Was | Wann es fällig wird |
|---|---|---|
| Finanzamt | Umsatzsteuer, wenn du nicht Kleinunternehmer bist | mit jeder Voranmeldung, bis zum 10. nach Ablauf des Monats oder Quartals |
| Finanzamt | Einkommensteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag | Vorauszahlungen vierteljährlich, der Rest nach dem Bescheid |
| Gemeinde | Gewerbesteuer, nur bei Gewerbe | Vorauszahlungen vierteljährlich, der Rest nach dem Bescheid |
| Krankenkasse | Nachberechnung, nur hauptberuflich freiwillig gesetzlich Versicherte | nach dem Einkommensteuerbescheid |
Du legst für jeden dieser Posten zurück, sobald das Geld eingeht. Dann steht auf deinem Arbeitskonto nur noch, was du ausgeben darfst.
Die Umsatzsteuer vollständig beiseitelegen
Die Umsatzsteuer, die dein Kunde mit der Rechnung zahlt, reichst du nur durch. Überweise sie bei jedem Zahlungseingang sofort und vollständig auf ein eigenes Unterkonto. Von dort zahlst du die Voranmeldung, abzüglich der Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen. Was nach der Voranmeldung übrig bleibt, weil du Vorsteuer abziehen konntest, gibst du frei. Wie Umsatzsteuer und Vorsteuer zusammenhängen, erklärt der Artikel Umsatzsteuer verständlich, Termine und Ablauf der Artikel zur Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Auch als Kleinunternehmer kann Umsatzsteuer anfallen: Beziehst du ein KI-Abo von einem Anbieter aus dem Ausland ohne deutsche Umsatzsteuer, schuldest du die Steuer darauf selbst und darfst sie nicht als Vorsteuer abziehen (§ 13b UStG). Bei einem Abo über 100 Euro im Monat legst du also 19 Euro im Monat zurück. Einzelheiten stehen im Artikel KI-Abos als Unternehmer.
Den Einkommensteuer-Satz bestimmen
Die Einkommensteuer steigt mit dem Einkommen. Die ersten 12.348 Euro bleiben 2026 steuerfrei (Grundfreibetrag), danach steigt der Satz stufenlos von 14 % bis 42 % ab 69.879 Euro (§ 32a EStG). Ist die Selbstständigkeit dein einziges Einkommen, durchläuft dein Gewinn alle Stufen. Maßgeblich für die Rücklage ist dann der Durchschnittssteuersatz: die gesamte Steuer geteilt durch den Gewinn.
| Gewinn | Einkommensteuer 2026 | Solidaritätszuschlag | Durchschnittssatz mit Solidaritätszuschlag | Rücklage |
|---|---|---|---|---|
| 20.000 Euro | 1.570 Euro | 0 Euro | 7,8 % | 10–15 % |
| 30.000 Euro | 4.217 Euro | 0 Euro | 14,1 % | 15–20 % |
| 40.000 Euro | 7.209 Euro | 0 Euro | 18,0 % | 20 % |
| 50.000 Euro | 10.548 Euro | 0 Euro | 21,1 % | 20–25 % |
| 70.000 Euro | 18.264 Euro | 0 Euro | 26,1 % | 25–30 % |
| 90.000 Euro | 26.664 Euro | rund 751 Euro | 30,5 % | 30–35 % |
So ist die Tabelle gerechnet: Tarif 2026 nach § 32a EStG, ledig, ohne Kirchensteuer, zu versteuerndes Einkommen gleich Gewinn. Der Solidaritätszuschlag fällt erst an, wenn die Einkommensteuer 20.350 Euro übersteigt (§ 3 SolZG). In der Praxis ist die Steuer etwas niedriger, weil du Kranken-, Pflege- und Rentenbeiträge als Sonderausgaben abziehst. Der Aufschlag in der letzten Spalte deckt, was die Tabelle nicht enthält:
- Kirchensteuer: 9 % der Einkommensteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Bei 50.000 Euro Gewinn sind das rund 950 Euro.
- Gewerbesteuer: Bei Gewerbe bleibt ein Gewerbeertrag bis 24.500 Euro frei. Darüber wird die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet, bis zu einem Hebesatz von rund 400 % praktisch vollständig (§ 35 EStG). Liegt der Hebesatz deiner Gemeinde höher, legst du für den Rest etwas mehr zurück. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer; die Abgrenzung steht im Artikel Freiberufler oder Gewerbe.
Die Prozentsätze beziehen sich auf den Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben, ohne Umsatzsteuer. Hast du kaum Ausgaben, wendest du sie vereinfacht auf jeden Nettoeingang an. Bei hohen Ausgaben, etwa für API-Guthaben, Hardware oder Subunternehmer, legst du so zu viel zurück und gibst den Überschuss nach dem Quartalsabgleich frei. Welche Kosten den Gewinn mindern, zeigt der Artikel Betriebsausgaben eines KI-Entwicklers.
Faustregel für den Start: Kennst du deinen Gewinn noch nicht, nimm 25 % und korrigiere nach dem ersten Quartal anhand der tatsächlichen Zahlen.
Die Krankenkasse einplanen, wenn du hauptberuflich bist
Bist du hauptberuflich selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert, zahlst du jeden Monat einen vorläufigen Beitrag, anfangs nach deiner eigenen Schätzung. Liegt dein tatsächlicher Gewinn höher, setzt die Kasse den Beitrag nach dem Einkommensteuerbescheid rückwirkend endgültig fest und fordert die Differenz nach (§ 240 Abs. 4a SGB V). Diese Nachforderung kommt oft im selben Zeitraum wie die Steuernachzahlung.
So rechnest du den Anteil:
- Nimm den Monatsgewinn, nach dem die Kasse dich vorläufig eingestuft hat. Er steht im Beitragsbescheid.
- Schätze deinen tatsächlichen Monatsgewinn, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro (2026).
- Multipliziere die Differenz mit deinem Gesamtsatz aus allgemeinem Beitragssatz, Zusatzbeitrag deiner Kasse und Pflegeversicherung.
- Lege diesen Betrag jeden Monat zurück.
Wie sich der Beitrag zusammensetzt und wie du die Nachforderung von vornherein klein hältst, steht im Artikel Krankenversicherung als Selbstständiger. Privat Versicherte zahlen einen festen Beitrag ohne Nachberechnung und brauchen diesen Topf nicht. Wer nebenberuflich selbstständig ist, bleibt in der Regel über den Arbeitgeber versichert und braucht ihn ebenfalls nicht.
Zusammen ergibt sich für hauptberuflich gesetzlich Versicherte ungefähr dieser Anteil, der vom Gewinn an Finanzamt und Kasse geht:
| Gewinn | Kranken- und Pflegeversicherung | Einkommensteuer | zusammen | Anteil am Gewinn |
|---|---|---|---|---|
| 20.000 Euro | 4.340 Euro | 592 Euro | 4.932 Euro | rund 25 % |
| 50.000 Euro | 10.850 Euro | 7.051 Euro | 17.901 Euro | rund 36 % |
| 65.000 Euro | 14.105 Euro | 11.025 Euro | 25.130 Euro | rund 39 % |
| 90.000 Euro | 15.136 Euro | 20.512 Euro | 35.648 Euro | rund 40 % |
Eigene Modellrechnung: Tarif 2026, ledig, ohne Kirchensteuer, Gesamtsatz 21,7 %, Beitragsbemessungsgrenze 69.750 Euro im Jahr, Beiträge als Sonderausgaben abgezogen (Krankenversicherung wegen Krankengeld um 4 % gekürzt), keine Rentenversicherung. Den laufenden Monatsbeitrag zahlst du ohnehin; zurücklegen musst du nur, was über den vorläufigen Beitrag hinausgeht.
Vorauszahlungen richtig einordnen
Im ersten Jahr setzt das Finanzamt die Einkommensteuer-Vorauszahlungen nach deiner Gewinnschätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fest, danach nach dem letzten Bescheid (§ 37 EStG). Sie sind eine Schätzung, nicht deine Steuer. War die Schätzung zu niedrig, bringt der erste Bescheid zwei Forderungen auf einmal: die Nachzahlung für das abgelaufene Jahr, fällig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 36 Abs. 4 EStG), und höhere Vorauszahlungen für das laufende Jahr, auch für Termine, die schon vorbei sind.
Wann genau die Erhöhung für verstrichene Termine zu zahlen ist, steht im Vorauszahlungsbescheid. Hast du ab der ersten Rechnung 20 % jedes Nettoeingangs zurückgelegt, liegen bei 40.000 Euro Gewinn rund 8.000 Euro bereit, und die Nachzahlung ist gedeckt.
Daraus folgen drei Regeln:
- Nach deinem Satz zurücklegen, nicht nach den Vorauszahlungen. Die Vorauszahlungen zahlst du aus der Rücklage; was übrig bleibt, deckt die Nachzahlung.
- Vorauszahlungen erhöhen lassen, wenn es besser läuft. Ein formloser Antrag mit aktueller Gewinnübersicht verteilt die Steuer auf die restlichen Termine. Wie du einen Vorauszahlungsbescheid prüfst und änderst, steht im Artikel Nach der Anmeldung.
- Bei einer Lücke vor Fälligkeit handeln. Fehlt Geld, beantrage vor dem Termin Stundung oder Ratenzahlung. Das Finanzamt gewährt sie, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte wäre, in der Regel nur auf Antrag und unter Umständen gegen Sicherheit (§ 222 AO); Stundungszinsen betragen 0,5 % je vollem Monat (§§ 234, 238 AO). Ohne Stundung fällt für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 % des auf 50 Euro abgerundeten Rückstands an (§ 240 AO).
Die Steuererklärung selbst, mit der der Bescheid ausgelöst wird, behandelt der Artikel Die erste Steuererklärung.
Die Rücklage neben einem Gehalt
Neben einem Gehalt gilt eine andere Rechnung. Dein Gehalt belegt schon den Grundfreibetrag und die unteren Stufen des Tarifs; jeder Euro Nebengewinn wird mit deinem Grenzsteuersatz besteuert, dem Satz auf den letzten verdienten Euro. Der Arbeitgeber behält Lohnsteuer nur auf das Gehalt ein. Die Steuer auf den Nebengewinn zahlst du vollständig mit der Steuererklärung nach.
Bei mittleren Gehältern legst du deshalb 35 bis 40 % des Nebengewinns zurück, mit Kirchensteuer am oberen Rand. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen schon über 69.879 Euro, beträgt der Grenzsteuersatz 42 %, gegebenenfalls plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; lege dann mehr zurück. Bei kleinen Gehältern ist der Satz niedriger; rechne dann mit deinem eigenen Grenzsteuersatz.
Ob das Finanzamt schon im ersten Jahr Vorauszahlungen festsetzt, hängt von deiner Gewinnschätzung im Fragebogen ab; festgesetzt werden sie nur ab 400 Euro im Jahr und 100 Euro je Termin (§ 37 Abs. 5 EStG). Ohne Vorauszahlungen kommt die gesamte Steuer auf den Nebengewinn des ersten Jahres als Nachzahlung, oft zusammen mit Vorauszahlungen für das laufende Jahr. Die Rücklage muss deshalb das ganze erste Jahr abdecken. Wie Gehalt und Nebengewinn im Einzelnen zusammen besteuert werden, welche Freibeträge gelten und was für die Sozialversicherung zählt, steht im Artikel Steuern und Sozialversicherung nebenbei.
Unterkonten einrichten und bei jedem Eingang verteilen
Trenne das Geld, das dir gehört, sichtbar von dem, das anderen gehört. Viele Banken bieten zum Geschäftskonto Unterkonten an; ein Tagesgeldkonto erfüllt denselben Zweck. Ob du überhaupt ein Geschäftskonto brauchst, klärt der Artikel Buchhaltung einrichten.
| Konto | Zweck | Anteil |
|---|---|---|
| Geschäftskonto | alle Kundenzahlungen gehen ein, laufende Kosten und Entnahmen gehen ab | Rest nach Verteilung |
| Umsatzsteuer | Voranmeldungen | 100 % der eingenommenen Umsatzsteuer |
| Steuern und Vorsorge | Einkommensteuer, gegebenenfalls Gewerbesteuer und Kirchensteuer, Nachberechnung der Krankenkasse | dein Satz für Einkommensteuer und Krankenkasse auf den Nettoeingang |
| Puffer | Auftragsflaute, Krankheit, ungeplante Kosten | 5 bis 10 % des Nettoeingangs, bis das Ziel erreicht ist |
So gehst du vor:
- Unterkonten eröffnen und eindeutig benennen.
- Sätze festlegen: Umsatzsteuer 100 %, Steuer- und Vorsorgesatz nach deinem erwarteten Gewinn, Puffer mit Zielbetrag. Als Faustregel gelten drei bis sechs Monatsausgaben, eher sechs bei wenigen Kunden; das ist ein Erfahrungswert, keine Vorschrift.
- Bei jedem Zahlungseingang sofort verteilen, oder an zwei festen Terminen im Monat, wenn viele kleine Zahlungen eingehen.
- Vom richtigen Konto zahlen: Voranmeldungen vom Umsatzsteuerkonto, Vorauszahlungen und Nachzahlungen vom Steuerkonto, am besten per Lastschrift.
- Einmal im Quartal abgleichen: Rücklage gegen voraussichtliche Steuer. Ist zu viel drauf, gibst du den Überschuss frei; nach einem Gewinnsprung erhöhst du den Satz.
Lege die Rücklagen nicht in Aktien oder ETFs an: Am Fälligkeitstag muss das Geld vollständig verfügbar sein. Ein Dispositionskredit ist kein Ersatz für eine Rücklage.
Token-Kosten und Zahlungsziele mitdenken
Die Rücklage schützt vor Nachzahlungen, nicht vor einem leeren Konto zwischen zwei Kundenzahlungen. Bei KI-Arbeit ist diese Lücke oft groß: Token-Kosten fallen sofort an, meist per Karte und häufig in US-Dollar, während der Kunde erst nach Abnahme und Zahlungsziel zahlt. Ein großes Projekt mit intensiver Agentenarbeit kann die Kosten für einige Wochen vervielfachen.
Bei der Soll-Versteuerung, dem gesetzlichen Regelfall, zahlst du die Umsatzsteuer, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat; die Ist-Versteuerung verschiebt sie auf den Zahlungseingang. Wer sie beantragen kann, steht in Umsatzsteuer verständlich.
Drei Hebel halten die Lücke klein:
- Anzahlungen und Abschläge vereinbaren, vor allem bei Festpreisen; wie das geht, zeigt der Ratgeber zur Abschlagsrechnung.
- Große Token-Mengen über ein Konto des Kunden laufen lassen oder gesondert abrechnen, siehe KI-Kosten an Kunden weitergeben. Mit welchen Kosten du bei Agentenarbeit rechnen musst, zeigt der Ratgeber zu den Kosten von Claude Code.
- Ausgabenlimits bei deinen KI-Anbietern setzen, damit ein Projekt das Konto nicht unbemerkt leert. Prüfe, ob das Limit Anfragen tatsächlich stoppt oder nur warnt.
Häufige Fragen
Was mache ich mit einer zu hohen Rücklage?
Behalte sie bis zum Bescheid und bis zur ersten Vorauszahlung danach. Was dann übrig bleibt, ist frei. Liegen die Vorauszahlungen deutlich über der voraussichtlichen Steuer, kannst du mit einer aktuellen Gewinnübersicht eine Herabsetzung beantragen.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine Rücklage?
Ja, für die Einkommensteuer und, wenn du hauptberuflich gesetzlich versichert bist, für die Krankenkasse. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Umsatzsteuer legst du nur für Reverse Charge auf ausländische KI-Abos zurück.
Reichen die Vorauszahlungen nicht als Rücklage?
Nein. Sie beruhen auf deiner Schätzung oder dem letzten Bescheid und hinken einem steigenden Gewinn hinterher. Die tatsächliche Steuer steht erst im Bescheid, die Differenz zahlst du nach.
Ändern sich die Sätze 2027?
Leicht. Nach dem Gesetzentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 soll der Grundfreibetrag 2027 auf 12.564 Euro steigen; beschlossen ist das zum 25.10.2026 noch nicht. Die Richtwerte verschieben sich dadurch nur wenig.
Quellen (16)
- § 32a EStG, Einkommensteuertarif
- § 3 SolZG, Freigrenze
- § 35 EStG, Anrechnung der Gewerbesteuer
- § 11 GewStG, Freibetrag und Messzahl
- § 36 EStG, Abschlusszahlung
- § 37 EStG, Vorauszahlungen
- § 10 EStG, Sonderausgaben
- § 13b UStG, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
- § 20 UStG, Ist-Versteuerung
- § 240 SGB V, Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder
- Bundesgesundheitsministerium: Beiträge und Rechengrößen 2026, abgerufen am 25.10.2026
- § 222 AO, Stundung
- § 234 AO, Stundungszinsen
- § 238 AO, Höhe der Zinsen
- § 240 AO, Säumniszuschläge
- DATEV: Erste Lesung Einkommensteuerreformgesetz 2027, abgerufen am 25.10.2026
Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum allgemein wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
