In der Elternzeit selbstständig: Zustimmung, 32 Stunden und Elterngeld

Du darfst in der Elternzeit selbstständig arbeiten, wenn dein Arbeitgeber zustimmt und du mit allen Tätigkeiten höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeitest. Gewinn während des Bezugs mindert das Elterngeld, und Gewinn vor der Geburt kann die Berechnungsgrundlage verschieben.

Stand 25.10.26

Die Zustimmung des Arbeitgebers einholen

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erlaubt Erwerbsarbeit während der Elternzeit in begrenztem Umfang. Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber und jede selbstständige Tätigkeit brauchen dabei die Zustimmung deines Arbeitgebers (§ 15 Abs. 4 BEEG). Das gilt unabhängig davon, was dein Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt, und für Mütter wie Väter. Wie du eine Nebentätigkeit außerhalb der Elternzeit anzeigst, steht in Arbeitgeber und Arbeitsvertrag.

Den Antrag stellen

Die Vier-Wochen-Frist läuft nach dem Wortlaut ab dem Antrag. Eine bloße Mitteilung, dass du künftig Aufträge annimmst, ist kein Antrag. Formuliere deshalb ausdrücklich eine Bitte um Zustimmung.

  1. Prüfe, ob deine Tätigkeit den Markt deines Arbeitgebers berührt: gleiche Kunden, gleiche Produkte, gleiche Branche.
  2. Schreibe den Antrag mit Beginn, Art und Umfang der Tätigkeit und einer Begründung, warum kein Wettbewerb entsteht.
  3. Schick ihn an die Personalabteilung oder die zuständige Stelle, so dass du den Zugang belegen kannst, und bitte um Eingangsbestätigung.
  4. Trage das Fristende in deinen Kalender ein: Zugang plus vier Wochen.
  5. Beginne die Tätigkeit erst, wenn die Zustimmung vorliegt.

Die Frist berechnet sich nach dem BGB: Sie endet mit dem Tag, der nach seinem Wochentag dem Tag des Zugangs entspricht (§ 188 Abs. 2 BGB).

Was als Ablehnungsgrund trägt

Der Arbeitgeber darf nicht nach Belieben ablehnen. Die Gründe müssen dringend und betrieblich sein. Bei einer Selbstständigkeit ist das in der Praxis vor allem Konkurrenz.

Eher tragfähigEher nicht tragfähig
Du arbeitest für Kunden deines Arbeitgebers oder in seinem Kerngeschäftallgemeiner Wunsch, dass du dich erholst
Dein Produkt konkurriert direkt mit seinemgrundsätzliche Ablehnung jeder Nebentätigkeit
Du würdest vertrauliches Wissen des Arbeitgebers nutzenHinweis, man brauche dich vielleicht früher zurück

Lehnt der Arbeitgeber ab, prüfe Frist, Form und Begründung. Oft lassen sich Bedenken ausräumen, etwa indem du bestimmte Kunden oder Branchen ausschließt und einen geänderten Antrag stellst. Hältst du die Ablehnung für unbegründet, berät dich eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Beginne nicht trotz Ablehnung: Das kann arbeitsrechtliche Folgen wie eine Abmahnung haben. Kündigen darf der Arbeitgeber während der Elternzeit nur, wenn die zuständige Landesbehörde die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklärt (§ 18 Abs. 1 BEEG).

Wenn der Arbeitgeber schweigt

Für die Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber regelt das BEEG, dass die Zustimmung als erteilt gilt, wenn er nicht rechtzeitig in Textform ablehnt (§ 15 Abs. 7 Satz 5 BEEG). Für die selbstständige Tätigkeit steht eine solche Regel nicht im Gesetz. Ob Schweigen nach vier Wochen als Zustimmung gilt, ist damit nicht geklärt. Fasse nach Fristablauf schriftlich nach, verweise auf deinen Antrag mit Datum und bitte erneut um Zustimmung. Bleibt die Antwort aus, lass dich arbeitsrechtlich beraten, bevor du startest.

Die 32 Stunden richtig zählen

Die Grenze von 32 Wochenstunden gilt für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren sind; für ältere Kinder gilt die frühere Fassung des Gesetzes mit 30 Stunden (§ 28 BEEG). Gemessen wird der Durchschnitt des Monats. Eine einzelne Woche darf also darüber liegen, wenn andere Wochen darunter bleiben.

Zur Arbeitszeit zählt alles, was du für die Tätigkeit tust: programmieren, Prompts schreiben, Ergebnisse von Agenten prüfen, Kundengespräche, Angebote, Support, Buchhaltung. Stunden am Abend und am Wochenende zählen genauso. Ob die Zeit zählt, in der ein Agent allein arbeitet, während du etwas anderes tust, regelt das Gesetz nicht. Zähle deine tatsächliche Arbeitszeit und bleib mit Abstand unter der Grenze. Wie du Arbeitszeit fortlaufend festhältst, steht in Arbeit dokumentieren.

Den Gewinn im Elterngeldantrag angeben

Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Hast du im Bezugszeitraum Einkommen, ersetzt es nur die Differenz zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen danach (§ 2 Abs. 3 BEEG). Das Einkommen vor der Geburt wird dabei höchstens mit 2.770 Euro im Monat angesetzt. Gemeint ist jeweils das Elterngeldnetto, also das Einkommen nach pauschalen Abzügen für Steuern und Sozialabgaben. Der Ersatzsatz liegt ab 1.240 Euro Elterngeldnetto vor der Geburt bei 65 % und steigt bei niedrigeren Einkommen. Basiselterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat.

Für deine Selbstständigkeit setzt die Elterngeldstelle den durchschnittlichen monatlichen Gewinn im Bezugszeitraum an (§ 2d BEEG). Einnahmen und Ausgaben werden wie im Steuerrecht nach dem Zahlungszeitpunkt zugeordnet. Ein starker Monat wirkt sich damit auf den Durchschnitt aller Bezugsmonate aus.

Die Prognose aufstellen

Im Antrag schätzt du deinen Gewinn für den Bezugszeitraum. Die Elterngeldstelle zahlt auf dieser Grundlage vorläufig und rechnet nach dem Bezug mit deinen tatsächlichen Zahlen ab. War der Gewinn höher, fordert sie zurück, war er niedriger, zahlt sie nach (§ 8 Abs. 1 und 3 BEEG).

  1. Liste deine laufenden Kosten auf: KI-Abos, API-Guthaben, Hosting, Domains, Software. Diese Beträge kennst du meist genau.
  2. Schätze deine Einnahmen in drei Varianten: vorsichtig, realistisch, optimistisch.
  3. Gib die realistische Variante an. Eine Prognose von null ist nur richtig, wenn du wirklich keine Einnahmen erwartest.
  4. Lege von jeder Einnahme einen Teil zurück, bis der endgültige Bescheid da ist.
  5. Melde der Elterngeldstelle unverzüglich, wenn sich deine Lage deutlich ändert (§ 60 SGB I).

Pauschale oder tatsächliche Kosten wählen

Ohne Antrag zieht die Elterngeldstelle 25 % der Einnahmen als Betriebsausgaben ab. Deine tatsächlichen Betriebsausgaben setzt sie nur auf Antrag an (§ 2d Abs. 3 BEEG). Wer mit KI-Werkzeugen arbeitet, hat oft hohe laufende Kosten; dann lohnt der Antrag. Welche Ausgaben dazugehören, steht in Betriebsausgaben eines KI-Entwicklers.

Einnahmen 1.200 Euro im MonatBetriebsausgabenangesetzter Gewinn
Pauschale 25 %300 Euro900 Euro
tatsächliche Kosten500 Euro700 Euro

Liegen deine Kosten unter 25 % der Einnahmen, ist die Pauschale günstiger.

Nach dem Bezug abrechnen

Nach dem Bezug weist du dein tatsächliches Einkommen für genau den Bezugszeitraum nach, nicht für das Kalenderjahr; dafür genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Hast du die tatsächlichen Kosten beantragt, halte die Belege bereit. Wie du Belege und Buchhaltung von Anfang an ordnest, steht in Buchhaltung einrichten. Die Elterngeldstelle setzt das Elterngeld dann endgültig fest.

Basiselterngeld oder ElterngeldPlus wählen

ElterngeldPlus beträgt höchstens die Hälfte des Basiselterngelds, das dir ohne Einkommen nach der Geburt zustünde, läuft aber doppelt so lange: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus (§ 4a Abs. 2, § 4 Abs. 3 BEEG). Weil die Obergrenze bei der Hälfte liegt, mindert ein moderater Zuverdienst das ElterngeldPlus oft gar nicht.

Beide Varianten lassen sich kombinieren. Die Aufteilung lässt sich bis zum Ende des Bezugszeitraums ändern, rückwirkend aber nur für die letzten drei Lebensmonate und nicht für bereits ausgezahlte Monate; für Monate mit ElterngeldPlus kann nachträglich Basiselterngeld beantragt werden (§ 7 Abs. 2 BEEG). Rechne beide Varianten mit dem Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums durch, bevor du den Antrag stellst. Arbeiten beide Eltern gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden, kommt zusätzlich der Partnerschaftsbonus in Betracht (§ 4b BEEG).

Gewinne vor der Geburt einplanen

Normalerweise bemisst sich das Elterngeld von Angestellten nach den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat. Hattest du in diesem Zeitraum oder im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr davor Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, gilt stattdessen der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt, in der Regel das Kalenderjahr vor dem Geburtsjahr (§ 2b Abs. 3 BEEG). Das gilt ausdrücklich auch für dein Gehalt. Das Bundessozialgericht hat die Regel für Mischeinkünfte bestätigt (Urteil vom 27.10.2016) und später Ausnahmen für geringe Gewinne über den Gesetzeswortlaut hinaus abgelehnt (Beschluss vom 21.09.2020).

Teuer wird das, wenn dein Gehalt im Vorjahr niedriger war als in den zwölf Monaten vor der Geburt, etwa nach einer Gehaltserhöhung oder einem Wechsel von Teilzeit in Vollzeit.

Eine Ausnahme gibt es nur auf Antrag: Lagen die selbstständigen Einkünfte sowohl im Veranlagungszeitraum vor der Geburt als auch im Geburtsjahr bis zum Vormonat der Geburt im Durchschnitt unter 35 Euro im Monat, bleibt es für das Gehalt bei den zwölf Monaten (§ 2b Abs. 4 BEEG). Für Kundenprojekte reicht das praktisch nie.

So gehst du vor, wenn ein Kind geplant ist:

  1. Lege den geplanten Start deiner Selbstständigkeit neben den möglichen Geburtszeitraum.
  2. Prüfe, in welches Kalenderjahr die ersten Einnahmen fallen.
  3. Vergleiche dein Gehalt in diesem Kalenderjahr mit deinem aktuellen Gehalt.
  4. Rechne beide Varianten mit dem Elterngeldrechner durch. Liegt dein Elterngeldnetto in beiden über 2.770 Euro, wirkt sich die Regel nicht aus.
  5. Verschiebe den Start, wenn der Unterschied groß ist und eine Geburt absehbar.

Bereits erzielte Gewinne lassen sich nicht ungeschehen machen; eine Abmeldung ändert daran nichts, und im Antrag musst du sie angeben.

Krankenversicherung und Steuern im Blick behalten

Als pflichtversicherter Arbeitnehmer bleibst du in der Elternzeit Mitglied deiner Krankenkasse; das Elterngeld selbst ist beitragsfrei (§ 224 SGB V). Ob auf deinen Gewinn Beiträge anfallen, hängt davon ab, ob die Kasse deine Selbstständigkeit als nebenberuflich einstuft: Dann bleibt der Gewinn beitragsfrei (§ 226 SGB V). Stuft sie sie als hauptberuflich ein, endet die Pflichtversicherung (§ 5 Abs. 5 SGB V), und Beiträge fallen auch auf den Gewinn an. Melde die Tätigkeit deiner Krankenkasse und lass dir die Einstufung bestätigen. Wie Gewinn neben dem Gehalt besteuert und in der Sozialversicherung behandelt wird, steht in Steuern und Sozialversicherung nebenbei. Elterngeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 67 EStG), erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (§ 32b Abs. 1 EStG).

Die angekündigte Reform im Blick behalten

Eine Reform des Elterngelds ist angekündigt, aber Stand 25.10.2026 nicht beschlossen. Maßgeblich ist das BEEG in der Fassung, die für das Geburtsdatum deines Kindes gilt. Plane mit dem geltenden Recht und prüfe vor dem Antrag, ob sich etwas geändert hat.

Häufige Fragen

Brauche ich die Zustimmung schon, bevor ich etwas verkaufe?

Zustimmungspflichtig ist die selbstständige Tätigkeit. Ab wann sie beginnt, definiert das Gesetz nicht; ob reine Entwicklung ohne Verkauf schon darunter fällt, ist offen. Spätestens vor dem ersten Kundenauftrag oder dem ersten Verkauf solltest du die Zustimmung haben.

Darf ich das Gewerbe anmelden, bevor die Zustimmung da ist?

Die Gewerbeanmeldung setzt keine Zustimmung des Arbeitgebers voraus. Tätig werden solltest du aber erst mit Zustimmung. Wie die Anmeldung abläuft, steht in Anmelden bei Gewerbeamt und Finanzamt.

Gilt die Zustimmung auch nach der Elternzeit weiter?

Nein. Sie betrifft nur die Elternzeit. Läuft die Tätigkeit nach deiner Rückkehr weiter, gelten wieder die Regeln deines Arbeitsvertrags, meist eine Anzeigepflicht. Zeige die Tätigkeit vor der Rückkehr erneut an.

Muss ich Einnahmen aus App Stores oder Abos angeben?

Ja. Alle Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit zählen, auch Auszahlungen von Apple, Google oder einem Zahlungsdienstleister.

Zählt der Gewinn meines Partners für mein Elterngeld?

Für die Höhe deines Elterngelds zählt nur dein eigenes Einkommen. Die Regel zum Bemessungszeitraum gilt für jeden Elternteil gesondert. Für die Einkommensgrenze, ab der der Anspruch ganz entfällt (mehr als 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt, für Geburten ab dem 01.04.2025), werden die Einkommen beider Eltern zusammengerechnet.

Quellen (22)

Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum allgemein wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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