Die Sonderfälle im Überblick
| Lebenslage | Erlaubnis | Stundengrenze | Geldgrenze 2026 | Zuständig |
|---|---|---|---|---|
| Arbeitslosengeld | Anzeige vor Beginn | unter 15 Stunden pro Woche | 165 Euro Freibetrag im Monat | Agentur für Arbeit |
| Grundsicherungsgeld | Mitteilung vor Beginn | keine feste | Absetzbeträge nach § 11b SGB II | Jobcenter |
| Bundesbeamte | Genehmigung | Regelvermutung ab einem Fünftel der Wochenarbeitszeit | Versagungsgrund über 40 % des jährlichen Endgrundgehalts | Dienstvorgesetzte |
| Landesbeamte | Anzeige, je nach Land Genehmigung | nach Landesrecht | nach Landesrecht | Dienstvorgesetzte |
| Altersrente | keine | keine | keine | Krankenkasse |
| Erwerbsminderungsrente | Mitteilung | Leistungsvermögen der Rente | 20.763,75 Euro (volle Rente) | Deutsche Rentenversicherung |
| Unter 18 | Zustimmung der Eltern, für ein Geschäft Familiengericht | Schulpflicht | – | Eltern, Familiengericht |
Die allgemeinen Schritte, also Einordnung beim Finanzamt, Kleinunternehmerregelung und Anmeldung, gelten in jeder dieser Lagen unverändert. Die Sonderregeln kommen hinzu.
Mit Arbeitslosengeld
Arbeitslos im Sinne des Arbeitslosengelds bist du nur, solange du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest (§ 138 Abs. 3 SGB III). Mehrere Tätigkeiten werden zusammengezählt, auch ein Minijob und die eigenen Aufträge. Gelegentliche, kurze Abweichungen bleiben außer Betracht. Arbeitest du 15 Stunden oder mehr, bist du nicht mehr arbeitslos und verlierst den Anspruch.
Was vom Gewinn angerechnet wird
Vom Einkommen aus der Selbstständigkeit zieht die Agentur Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Betriebsausgaben ab. Die Betriebsausgaben setzt sie pauschal mit 30 % der Betriebseinnahmen an, höhere tatsächliche Ausgaben nur mit Nachweis. Vom Rest bleiben 165 Euro im Monat frei, der Betrag darüber mindert das Arbeitslosengeld im Monat, in dem du gearbeitet hast (§ 155 Abs. 1 SGB III).
Höher ist der Freibetrag, wenn du die Selbstständigkeit in den letzten 18 Monaten vor dem Anspruch mindestens zwölf Monate neben einem Versicherungspflichtverhältnis, etwa einer versicherungspflichtigen Anstellung, ausgeübt hast. Dann bleibt das durchschnittliche Monatseinkommen daraus aus den letzten zwölf Monaten vor dem Anspruch frei, mindestens 165 Euro (§ 155 Abs. 2 SGB III). Wer neben einer Anstellung startet, sichert sich damit für eine spätere Arbeitslosigkeit mehr Spielraum.
So gehst du mit Arbeitslosengeld vor
- Vor Beginn anzeigen: Teile der Agentur für Arbeit mit, dass du selbstständig tätig wirst, mit Art der Tätigkeit und geplanten Wochenstunden. Änderungen, die für die Leistung erheblich sind, meldest du unverzüglich (§ 60 SGB I).
- Stunden planen: Bleib mit allen Tätigkeiten zusammen sicher unter 15 Stunden pro Woche. Abstimmung mit Kunden, Angebote und das Prüfen von Agentenergebnissen zählen mit.
- Monatlich festhalten: Notiere Stunden, Einnahmen und Ausgaben je Monat, damit du Umfang und Einkommen belegen kannst.
- Anmelden wie alle anderen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und bei Gewerbe die Gewerbeanmeldung.
- Wachstum entscheiden: Wird mehr daraus, wechselst du in die hauptberufliche Selbstständigkeit. Den Gründungszuschuss gibt es nur auf Antrag vor diesem Schritt; Voraussetzungen und Ablauf stehen im Artikel Gründungszuschuss und Förderung.
Wer nach dem Arbeitslosengeld hauptberuflich startet, kann sich innerhalb von drei Monaten freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern; wie das geht, steht im Artikel Rente, Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaft.
Mit Grundsicherungsgeld
Seit 01.07.2026 hat das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld abgelöst. Eine Stundengrenze wie beim Arbeitslosengeld gibt es nicht, der Gewinn wird aber angerechnet. Frei bleiben ein Grundabsetzbetrag von 100 Euro und darüber ein gestaffelter Anteil des Einkommens: 20 % bis 520 Euro, 30 % bis 1.000 Euro und 10 % bis 1.200 Euro, mit minderjährigem Kind bis 1.500 Euro (§ 11b SGB II).
Für Selbstständige gelten drei Besonderheiten:
- Das Jobcenter bewilligt vorläufig nach einer Prognose deines Einkommens und setzt nach dem Bewilligungszeitraum endgültig fest (§ 41a SGB II). Liegt der Gewinn höher als geschätzt, kann es Leistungen zurückfordern.
- Nach spätestens einem Jahr ununterbrochenen Leistungsbezugs prüft das Jobcenter, ob dir statt der Selbstständigkeit eine Beschäftigung zumutbar ist (§ 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II).
- Für den Start aus dem Leistungsbezug gibt es Einstiegsgeld nach Ermessen; es steht im Artikel Gründungszuschuss und Förderung.
Teile dem Jobcenter die Tätigkeit vor Beginn mit und halte Einnahmen und Ausgaben je Monat getrennt fest.
Als Beamter
Bundesbeamte
Nach § 99 BBG brauchst du vorher eine Genehmigung für grundsätzlich jede entgeltliche Nebentätigkeit. Genehmigungspflichtig ist auch eine unentgeltliche gewerbliche Tätigkeit, die Ausübung eines freien Berufs und die Mitarbeit daran. Ein kostenloses Angebot ist also nicht automatisch genehmigungsfrei.
Die Genehmigung wird versagt, wenn die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigen kann. Das wird in der Regel vermutet, wenn sie mehr als ein Fünftel deiner regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beansprucht. Ein Versagungsgrund liegt außerdem vor, wenn die Vergütungen aus Nebentätigkeiten im Jahr insgesamt 40 % des jährlichen Endgrundgehalts deines Amtes übersteigen.
Landesbeamte
Für Beamte der Länder, etwa verbeamtete Lehrkräfte, sind Nebentätigkeiten grundsätzlich anzeigepflichtig; der Dienstherr kann sie untersagen, wenn dienstliche Interessen beeinträchtigt werden (§ 40 BeamtStG). Die Länder können in ihren Beamtengesetzen und Nebentätigkeitsverordnungen eine Genehmigung verlangen. Was in deinem Land gilt, erfährst du bei deiner Personalstelle.
So gehst du als Beamter vor
- Recht klären: Lies das Nebentätigkeitsrecht deines Dienstherrn oder frag die Personalstelle, ob Anzeige oder Genehmigung verlangt wird.
- Antrag oder Anzeige vor dem ersten Vertrag: Beschreibe Art der Tätigkeit, Auftraggeber oder Zielgruppe, voraussichtlichen Zeitaufwand pro Woche und erwartetes Entgelt.
- Abstand zum Dienst halten: Keine Aufträge von Stellen, mit denen du dienstlich zu tun hast, keine dienstlichen Geräte, Konten oder KI-Lizenzen.
- Rechte klären: Entsteht ein Programm in Wahrnehmung deiner dienstlichen Aufgaben, stehen die wirtschaftlichen Rechte daran dem Dienstherrn zu, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 69b UrhG). Was das für eigene Projekte bedeutet, steht im Artikel Arbeitgeber und Arbeitsvertrag.
- Änderungen melden: Wächst der Umfang oder kommt ein neuer Schwerpunkt hinzu, zeigst du das erneut an.
Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst gelten nicht die Beamtenregeln, sondern der Tarifvertrag; das behandelt der Artikel Arbeitgeber und Arbeitsvertrag.
In Altersrente
Neben einer Altersrente darfst du seit 01.01.2023 unbegrenzt hinzuverdienen, auch wenn du sie vor der Regelaltersgrenze beziehst (§ 34 SGB VI). Die Rente wird nicht gekürzt.
Zwei Punkte solltest du kennen:
- Aktivrente: Seit 01.01.2026 sind bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei, aber nur als Arbeitslohn aus einer Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze, für die der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge zahlt (§ 3 Nr. 21 EStG). Gewinne aus selbstständiger Arbeit und Gewerbebetrieb sind ausgeschlossen; sie werden voll besteuert.
- Krankenversicherung: In der Krankenversicherung der Rentner zahlst du auch auf den Gewinn aus der Selbstständigkeit Beiträge (§ 237 SGB V), sobald Arbeitseinkommen und Versorgungsbezüge zusammen ein Zwanzigstel der Bezugsgröße übersteigen, 2026 also 197,75 Euro im Monat (§ 226 Abs. 2 SGB V). Melde die Tätigkeit deiner Krankenkasse.
Arbeitest du nach der Regelaltersgrenze für deinen früheren Arbeitgeber, kann eine Teilzeitanstellung wegen der Aktivrente steuerlich günstiger sein als eine Rechnung. Ob sie es insgesamt ist, hängt zusätzlich von den Beiträgen ab. Machst du dieselbe Arbeit wie früher, eingebunden in seine Abläufe, prüfe außerdem die Scheinselbstständigkeit.
Mit Erwerbsminderungsrente
| Rente | Hinzuverdienstgrenze 2026 |
|---|---|
| volle Erwerbsminderungsrente | 20.763,75 Euro im Jahr |
| teilweise Erwerbsminderungsrente | mindestens 41.527,50 Euro im Jahr, individuell berechnet |
Der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit zählt als Hinzuverdienst. Was über der Grenze liegt, wird zu 40 % auf die Rente angerechnet (§ 96a SGB VI).
Neben dem Geld zählt der Arbeitsumfang. Volle Erwerbsminderung setzt voraus, dass du unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten kannst, teilweise Erwerbsminderung, dass du nicht mindestens sechs Stunden kannst (§ 43 SGB VI). Arbeitest du regelmäßig länger, als es dein festgestelltes Leistungsvermögen zulässt, kann das die Grundlage der Rente infrage stellen, auch unterhalb der Geldgrenze. Übersteigt die Tätigkeit dieses Leistungsvermögen, besteht der Anspruch auf die Rente ab Beginn der Tätigkeit regelmäßig noch sechs Monate weiter (§ 43 Abs. 7 SGB VI).
So gehst du vor:
- Lass dich vor dem Start von der Deutschen Rentenversicherung beraten.
- Teile ihr die Tätigkeit mit, mit geplantem Umfang und geschätztem Gewinn.
- Halte die Stunden je Woche fest und bleib deutlich unter der Grenze deines Leistungsvermögens.
- Prüfe den Gewinn im Jahresverlauf gegen die Hinzuverdienstgrenze.
Unter 18
Zustimmung der Eltern
Ab sieben Jahren bist du beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Verträge mit Kunden, Plattformen oder Banken brauchen die Zustimmung deiner Eltern (§§ 107, 108 BGB). Der sogenannte Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) deckt einzelne Geschäfte mit eigenen Mitteln, kein laufendes Geschäft.
Ermächtigung mit Genehmigung des Familiengerichts
Deine Eltern können dich mit Genehmigung des Familiengerichts zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts ermächtigen (§ 112 BGB). Für die Geschäfte, die dieser Betrieb mit sich bringt, bist du dann voll geschäftsfähig. Ausgenommen sind Geschäfte, für die auch deine Eltern eine Genehmigung des Gerichts bräuchten. Zurücknehmen können die Eltern die Ermächtigung ebenfalls nur mit Genehmigung des Familiengerichts.
Das Gericht prüft, ob du dich im Geschäftsleben wie ein Volljähriger verhalten kannst. Technische Fähigkeiten allein reichen dafür nicht: Das AG Schweinfurt hat die Genehmigung für den Betrieb einer Photovoltaikanlage versagt (Beschluss vom 26.05.2023, 53 F 134/22). Das OLG Bamberg hat sie einem 16-Jährigen für einen Versandhandel mit Imkereibedarf erteilt; ausschlaggebend war vor allem, dass er bereits ein genehmigtes Geschäft beanstandungsfrei führte und sorgfältig geplant hatte (Beschluss vom 12.04.2021, 7 WF 64/21).
So gehst du als Minderjähriger vor
- Mit den Eltern klären, wer Verträge unterschreibt, auf welches Konto Zahlungen gehen und wer die Buchhaltung führt.
- Für ein laufendes Geschäft den Antrag beim Familiengericht vorbereiten: Was du anbietest, an wen, mit welchem Umfang und wie du Verträge, Geld und Steuern organisierst.
- Gewerbe anmelden, wenn du gewerblich tätig bist. Frag das Gewerbeamt vorher, welche Nachweise es von Minderjährigen verlangt.
- Beim Finanzamt anmelden. Die steuerlichen Pflichten Minderjähriger erfüllen grundsätzlich die Eltern als gesetzliche Vertreter (§ 34 AO). Kläre mit dem Finanzamt, wer unterschreibt, wenn eine Ermächtigung vorliegt.
- Plattformbedingungen prüfen: Apple verlangt für das Developer Program als Einzelperson Volljährigkeit; vor der Volljährigkeit kann ein Elternteil die Anmeldung übernehmen. Stripe erlaubt Konten ab 13 Jahren, unter 18 nur mit einem gesetzlichen Vertreter.
- Familienversicherung beachten: Steigt der Gewinn über die Einkommensgrenze, endet die Familienversicherung über die Eltern; die Grenzen stehen im Artikel Im Studium selbstständig.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nur für Beschäftigte, nicht für Selbstständige (§ 1 JArbSchG). Die Schulpflicht bleibt davon unberührt.
Typische Fehler
| Lebenslage | Fehler | Folge |
|---|---|---|
| Arbeitslosengeld | erst gründen, dann den Gründungszuschuss beantragen | kein Zuschuss |
| Arbeitslosengeld | Stunden für Abstimmung und Prüfung nicht mitzählen | 15 Stunden überschritten, Anspruch entfällt |
| Bundesbeamte | unentgeltliche Tätigkeit für genehmigungsfrei halten | ungenehmigte Nebentätigkeit |
| Altersrente | Aktivrente auf Honorare anwenden | Steuernachzahlung |
| Erwerbsminderungsrente | unter der Geldgrenze, aber täglich viele Stunden am Rechner | Überprüfung der Rente |
| Unter 18 | Kundenzahlungen ohne Absprache über das Konto der Eltern | ungeklärte Verträge, steuerliche Zuordnung offen |
Häufige Fragen
Muss ich der Agentur für Arbeit einen einzelnen Auftrag melden?
Ja. Teile die Tätigkeit vor Beginn mit, auch wenn es nur ein Auftrag ist. Die Agentur rechnet das Einkommen oberhalb des Freibetrags von 165 Euro im Monat auf das Arbeitslosengeld an.
Wie lange dauert die Genehmigung für Beamte?
Eine feste Frist gibt es nicht; das hängt vom Dienstherrn ab. Stelle den Antrag so früh, dass die Genehmigung vor dem ersten Vertrag vorliegt.
Wird meine Altersrente gekürzt, wenn ich viel verdiene?
Nein. Seit 01.01.2023 gibt es neben der Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Auf den Gewinn fallen aber Einkommensteuer und in der Krankenversicherung der Rentner Beiträge an.
Braucht ein 16-Jähriger eine Gewerbeanmeldung?
Wenn er gewerblich tätig ist, ja. Für ein laufendes Geschäft braucht er zusätzlich die Ermächtigung der Eltern mit Genehmigung des Familiengerichts; frag das Gewerbeamt vorher, welche Nachweise es sehen will.
Darf ich mit Erwerbsminderungsrente überhaupt selbstständig arbeiten?
Ja, im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze und deines festgestellten Leistungsvermögens. Lass dich vorher von der Deutschen Rentenversicherung beraten und teile ihr die Tätigkeit mit.
Quellen (23)
- § 138 SGB III
- § 155 SGB III
- § 60 SGB I
- § 10 SGB II
- § 11b SGB II
- § 41a SGB II
- § 99 BBG
- § 40 BeamtStG
- § 69b UrhG
- § 34 SGB VI
- § 43 SGB VI
- § 96a SGB VI
- § 3 EStG
- § 226 SGB V
- § 237 SGB V
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
- §§ 106 bis 112 BGB
- § 34 AO
- § 1 JArbSchG
- OLG Bamberg, Beschluss vom 12.04.2021, 7 WF 64/21
- AG Schweinfurt, Beschluss vom 26.05.2023, 53 F 134/22
- Apple Developer Program: Anmeldung, abgerufen am 25.10.2026
- Stripe: Altersvoraussetzung für ein Konto, abgerufen am 25.10.2026
Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum allgemein wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
