Gründungszuschuss, Förderung und kostenlose Beratung: was es für deinen Start gibt

Geld zum Leben gibt es vor allem, wenn du aus dem Arbeitslosengeld gründest: Der Gründungszuschuss zahlt sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach auf Antrag neun Monate 300 Euro. Er ist Ermessenssache und muss vor dem Start beantragt sein. Kostenlose Beratung steht allen offen.

Stand 25.10.26

Welche Förderung zu deiner Lage passt

Die meisten Förderungen mit echtem Geld hängen nicht an der Branche, sondern an deiner Lebenslage. Für Auftragsarbeit mit KI-Werkzeugen brauchst du kaum Investitionen: einen Rechner, ein oder zwei KI-Abos, ein paar Dienste. Deshalb kommt es vor allem darauf an, woher du startest.

AusgangslagePassende FörderungWas sie bringtWichtigste Bedingung
Arbeitslos mit ArbeitslosengeldGründungszuschusssechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro, dann bis zu neun Monate 300 EuroRestanspruch mindestens 150 Tage, Antrag vor dem Start
Bezug von GrundsicherungsgeldEinstiegsgeldZuschuss nach Ermessen, höchstens 24 MonateAntrag beim Jobcenter vor dem Start
Schon gegründet, Bedarf an BeratungBAFA-BeratungsförderungZuschuss zu den Kosten einer UnternehmensberatungAntrag vor Beginn der Beratung
Investitionen oder Betriebsmittel nötigERP-Gründerkredit StartGeld der KfWzinsgünstiger KreditAntrag über Bank oder Sparkasse vor dem Vorhaben
Angestellt, Start neben dem Jobin der Regel kein Zuschuss––

Wer neben einer Anstellung startet, bekommt in der Regel keinen Zuschuss und braucht auch keinen. Für diesen Weg zählt, Anmeldung und Steuern richtig zu machen, beginnend mit der Frage Freiberufler oder Gewerbe.

Gründungszuschuss beantragen

Prüfe die Voraussetzungen

Nach § 93 SGB III kann die Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss zahlen, wenn du deine Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit beendest. Dazu musst du

  1. bei Aufnahme der Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben,
  2. die Tragfähigkeit der Gründung durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachweisen und
  3. deine Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tätigkeit darlegen.

Die Tätigkeit muss deine Arbeitslosigkeit beenden. Das tut sie erst ab 15 Wochenstunden; darunter bleibst du arbeitslos, wobei alle Tätigkeiten zusammengerechnet werden (§ 138 Abs. 3 SGB III). Den Antrag musst du stellen, bevor du startest; Leistungen der Arbeitsförderung gibt es grundsätzlich nur, wenn sie vor dem Ereignis beantragt sind, das sie auslöst (§ 324 Abs. 1 SGB III).

Ausgeschlossen ist der Zuschuss unter anderem, wenn eine frühere Gründungsförderung nach dem SGB III weniger als 24 Monate zurückliegt oder solange dein Arbeitslosengeld ruht, etwa wegen einer Sperrzeit (§ 93 Abs. 3 und 4 SGB III). Eine Sperrzeit von regelmäßig zwölf Wochen droht, wenn du dein Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst gelöst hast, durch eigene Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag (§ 159 SGB III). Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet die Agentur im Einzelfall. Prüfe das, bevor du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst.

Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung. Den Vorrang der Vermittlung in Arbeit darf die Agentur beim Gründungszuschuss allerdings nicht anwenden (§ 4 Abs. 2 SGB III). Entscheidend sind deshalb die gesetzlichen Voraussetzungen: Tragfähigkeit und deine Kenntnisse.

Rechne Höhe und Dauer durch

Die Förderung läuft nach § 94 SGB III in zwei Phasen:

PhaseDauerBetrag im MonatVoraussetzung
1sechs Monatezuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus 300 EuroBewilligung des Antrags
2bis zu neun Monate300 Euroeigener Antrag, Geschäftstätigkeit belegt

Der Zuschuss soll Lebensunterhalt und soziale Sicherung tragen; die 300 Euro sind für Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge gedacht. Für Phase 2 kann die Agentur bei begründeten Zweifeln erneut eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit verlangen.

Jeder Tag der Phase 1 mindert deinen Restanspruch auf Arbeitslosengeld um einen Tag (§ 148 Abs. 1 Nr. 8 SGB III). Der Zuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 Buchst. a EStG) und steht, anders als das Arbeitslosengeld, nicht in der Liste des Progressionsvorbehalts (§ 32b Abs. 1 EStG).

Lass die Tragfähigkeit bestätigen

Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist eine Stellungnahme, dass deine Gründung voraussichtlich deinen Lebensunterhalt tragen kann. Fachkundige Stellen sind laut Gesetz insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Die Aufzählung ist nicht abschließend („insbesondere“). Welche Stellen deine Agentur akzeptiert, etwa auch eine Steuerberatung, und ob die Bescheinigung bei der gewählten Stelle etwas kostet, klärst du vorab.

Grundlage ist dein Businessplan. Er beschreibt dein Angebot, deine Zielkunden und Preise und enthält eine Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplanung für mindestens die ersten zwölf Monate samt deiner Lebenshaltungskosten. Für deine Kenntnisse legst du Abschlüsse, Zeugnisse, Referenzprojekte, Kundenstimmen und Code-Beispiele bei. Gerade wer ohne formale IT-Ausbildung mit KI-Agenten entwickelt, sollte hier mit fertigen Projekten überzeugen. Wie du deinen Preis begründest, steht unter Preis kalkulieren.

Halte die Reihenfolge ein

  1. Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen. Ohne laufenden Anspruch gibt es keinen Zuschuss.
  2. Restanspruch im Blick behalten. Bei einem Anspruch von zwölf Monaten sind 150 Tage nach rund sieben Monaten unterschritten.
  3. Beratungsgespräch bei der Agentur vereinbaren und das Vorhaben ankündigen.
  4. Businessplan schreiben und die Kenntnisnachweise sammeln.
  5. Tragfähigkeitsbescheinigung bei einer fachkundigen Stelle einholen.
  6. Antrag stellen, bevor du hauptberuflich startest.
  7. Erst dann starten: Gewerbe anmelden oder als Freiberufler beginnen und das Finanzamt informieren, wie unter Anmelden bei Gewerbeamt und Finanzamt beschrieben.
  8. Innerhalb von drei Monaten nach dem Start über die Arbeitslosenversicherung auf Antrag entscheiden.
  9. Gegen Ende der sechs Monate Phase 2 beantragen und die Geschäftstätigkeit mit Unterlagen belegen.

Plane für Businessplan, Bescheinigung und Entscheidung der Agentur genug Vorlauf ein, solange dein Restanspruch noch reicht. Wenn ein Kunde sofort beginnen will, frag die Agentur, ob du vorher unter 15 Wochenstunden anfangen kannst. Wie eine solche Nebentätigkeit angezeigt und auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, steht unter Sonderfälle nebenberuflich.

Einstiegsgeld aus der Grundsicherung

Seit dem 01.07.2026 hat das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld abgelöst. Beziehst du es, kann das Jobcenter beim Start einer selbstständigen Tätigkeit Einstiegsgeld zahlen (§ 16b SGB II). Es ist eine Ermessensleistung, wird höchstens 24 Monate gezahlt und richtet sich in der Höhe nach der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Leistungen nach dem SGB II gibt es nur auf Antrag und nicht für Zeiten davor (§ 37 SGB II). Stelle den Antrag deshalb vor dem Start und frag beim Jobcenter nach, welche Unterlagen es seit der Reform für die Prüfung deines Vorhabens verlangt, etwa einen Businessplan.

Beratung: kostenlos vor der Gründung, gefördert danach

Nutze die kostenlose Erstberatung

AnlaufstelleWas sie leistetWas sie nicht leistet
IHK-GründungsberatungErstberatung, Durchsicht des Businessplans, Tragfähigkeitsbescheinigung, Infoabende; ob auch Freiberufler beraten werden, fragst du bei deiner Kammer nachSteuer- und Rechtsberatung im Einzelfall
Gründerzentren, Startercenter, Wirtschaftsförderungregionale Netzwerke, Förderlotsen, Veranstaltungenverbindliche steuerliche Einordnung
Gründungszentren der HochschulenBeratung für Studierende und Ehemalige, Mentoring, Anträge für StipendienSteuer- und Rechtsberatung im Einzelfall
Gründerplattform, unterstützt von der KfWBusinessplan-Werkzeug, Förderfinder, Online-SprechstundenBeratung zu deinem Einzelfall
Agentur für Arbeit, JobcenterAuskunft zu Gründungszuschuss und EinstiegsgeldStellungnahme zur Tragfähigkeit

Steuerliche Einzelfragen klärst du mit einer Steuerberatung. Für ein erstes Beratungsgespräch mit Verbrauchern sieht die Steuerberatervergütungsverordnung höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer vor (§ 21 Abs. 1 StBVV). Ob die Grenze für ein Gespräch über deine geplante Gründung gilt, ist offen: Der Bundesgerichtshof sieht Geschäfte, die einer Existenzgründung dienen, als Handeln eines Unternehmers und nicht eines Verbrauchers an (BGH, 24.02.2005, III ZB 36/04). Frag den Preis deshalb vorher ab.

Lass Beratung nach der Gründung bezuschussen

Das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Antragsberechtigt sind bestehende kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe. Gefördert wird erst, wenn dein Unternehmen gegründet ist.

  1. Informationsgespräch führen: Stellst du den Antrag im ersten Jahr nach der Gründung, brauchst du ein kostenloses Gespräch bei einem regionalen Ansprechpartner, etwa der IHK. Es darf frühestens drei Monate vor dem Antrag stattfinden und muss spätestens vor dem Verwendungsnachweis geführt sein; am einfachsten führst du es vor dem Antrag.
  2. Online beim BAFA beantragen, bevor die Beratung beginnt. Schon der Vertrag mit dem Berater gilt als Beginn.
  3. Beraten lassen, wenn das Informationsschreiben des BAFA vorliegt.
  4. Verwendungsnachweis einreichen, spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben.

Gefördert werden Beratungskosten bis 3.500 Euro je Beratung. In den neuen Ländern ohne Berlin und die Region Leipzig sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beträgt der Zuschuss 80 %, also höchstens 2.800 Euro; im übrigen Bundesgebiet 50 %, also höchstens 1.750 Euro. Bist du nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, etwa als Kleinunternehmer, zählt der Bruttobetrag. Möglich sind höchstens zwei Beratungen im Jahr und fünf während der Laufzeit der Richtlinie. Mit dem Verwendungsnachweis gibst du eine De-minimis-Erklärung ab, weil die Förderung als De-minimis-Beihilfe gilt.

Kredite und Stipendien

Die KfW fördert Gründungen und Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt sind, mit dem ERP-Gründerkredit StartGeld: bis 200.000 Euro, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel. Auch Gründungen im Nebenerwerb sind förderfähig. Den Antrag stellst du bei einer Bank oder Sparkasse, bevor du mit dem Vorhaben beginnst; die aktuellen Zinsen stehen bei der KfW. Für Auftragsarbeit ohne nennenswerte Investitionen brauchst du in der Regel keinen Kredit.

Das EXIST-Gründungsstipendium des Bundes richtet sich an Wissenschaftler, Absolventen bis fünf Jahre nach dem Abschluss und Studierende ab der Hälfte ihres Studiums als Mitgründer, mit einem innovativen, wissensbasierten Gründungsprojekt aus einer Hochschule oder Forschungseinrichtung. Softwareentwicklung im Kundenauftrag dürfte die Anforderungen kaum erfüllen, ein eigenes Produkt eher. Programme der Länder findest du in der Förderdatenbank des Bundes.

Was die Gründung realistisch kostet

Kostenrechner im Netz kommen oft auf mehrere tausend Euro, weil sie von einer GmbH ausgehen: Notar, Handelsregister, Stammkapital. Als Einzelunternehmer brauchst du nichts davon. Was eine UG oder GmbH kostet, steht unter Rechtsform zum Start.

PostenKostenMehr dazu
ELSTER-Konto und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung0 EuroAnmelden
Gewerbeanmeldung, nur bei Gewerbeje nach Gemeinde meist einige Dutzend Euro, in Berlin 15 Euro online, 26 Euro vor OrtAnmelden
IHK-Beitrag, nur bei Gewerbeals Existenzgründer bis 25.000 Euro Gewerbeertrag im ersten und zweiten Jahr 0 EuroFreiberufler oder Gewerbe
Gewerbesteuer, nur bei Gewerbe0 Euro bis 24.500 Euro Gewerbeertrag, darüber großteils auf die Einkommensteuer angerechnetFreiberufler oder Gewerbe
Meldung an die Berufsgenossenschaft0 EuroRente, Arbeitslosenversicherung, BG
Kranken- und Pflegeversicherung, hauptberuflichmindestens rund 270 bis 290 Euro im MonatKrankenversicherung
Arbeitslosenversicherung auf Antrag51,42 Euro im Monat im Gründungsjahr und im FolgejahrRente, Arbeitslosenversicherung, BG
Steuerberatung, Buchhaltungssoftware, Geschäftskontofreiwillig, je nach AnbieterBuchhaltung einrichten
Rechner, KI-Abos, Domainmeist schon vorhanden, als Betriebsausgaben absetzbarBetriebsausgaben

Den größten Betrag im ersten Jahr bilden keine Kosten, sondern Geld, das dir nicht gehört: Umsatzsteuer, Einkommensteuer und bei Hauptberuflichen die Nachberechnung der Krankenkasse. Wie viel du von jeder Rechnung beiseitelegst, steht unter Rücklagen bilden.

Häufige Fragen

Habe ich einen Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Nein. Die Agentur „kann“ ihn zahlen, er ist eine Ermessensleistung. Sie darf dich aber nicht allein deshalb ablehnen, weil sie dich lieber in eine Anstellung vermitteln würde. Geprüft werden vor allem Tragfähigkeit und Kenntnisse, deshalb lohnt ein sorgfältiger Businessplan.

Wer stellt die Tragfähigkeitsbescheinigung aus?

Fachkundige Stellen wie IHK, Handwerkskammer, berufsständische Kammern, Fachverbände oder Kreditinstitute. Die Aufzählung im Gesetz ist nicht abschließend. Welche Stellen deine Agentur akzeptiert und ob eine Gebühr anfällt, fragst du vorher nach.

Muss ich den Gründungszuschuss versteuern?

Nein, er ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Deine Gewinne aus der Selbstständigkeit versteuerst du dagegen ganz normal.

Brauche ich einen Businessplan, wenn ich keine Förderung beantrage?

Nein, eine Pflicht gibt es dann nicht. Eine einfache Planung von Umsatz, Kosten und Lebenshaltung hilft dir aber, deinen Preis und deine Rücklagen richtig anzusetzen.

Kann ich Gründungszuschuss und BAFA-Förderung kombinieren?

Sie haben unterschiedliche Zwecke: Der Zuschuss sichert den Lebensunterhalt, das BAFA bezuschusst eine Beratung nach der Gründung. Die BAFA-Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe; ob der Gründungszuschuss dabei mitzählt, ist im Wortlaut nicht geklärt. Frag das beim Informationsgespräch nach.

Quellen (22)

Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand zum angegebenen Datum allgemein wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Heute Abend eingerichtet, morgen früh die letzten Wochen im Blick.

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